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Markenrecht
Markenanmeldung – richtige Strategien zur rechtssicheren Anmeldung und zum späteren Erhalt Ihrer Marke
Der Vorgang einer Markenanmeldung, unabhängig davon, ob es sich um eine nationale oder europäische oder auch internationale Marke handelt, stellt sich bei richtiger Durchführung keinesfalls als ein rein formeller Akt dar. Vielmehr sind bei der erfolgreichen Durchführung einer Markenanmeldung zahlreiche Aspekte zu bedenken, die sodann im Nachgang auch gewährleisten, dass die Marke einerseits erfolgreich angemeldet werden kann und nach erfolgter Anmeldung auch weiterhin Bestand hat.
Markenanmeldung durch Anwalt und Fachanwalt - Was ist zu beachten?
Die Anmeldung einer Marke hat für jedem Unternehmer sowie für jedes Unternehmen eine immer höher werdende Bedeutung. Die Marke dient hierbei in erheblicher Weise der Positionierung am Markt und soll hierbei dem Zweck dienen, die Herkunft der angebotenen Produkte und Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen auf dem ersten Blick zuzuordnen. Hinzukommt in den letzten Jahren die Bedeutung einer starken Marke bei dem Handel auf Portalen wie Amazon, eBay oder anderen Onlinemarktplätzen.
Markenanmeldung durch uns – Kosten Ämtern und unser professioneller Leistungsumfang für Sie
Wir hatten bereits aufgezeigt, dass die Anmeldung der Marke auf den ersten Blick als ein recht einfacher formeller Akt scheint, jedoch für den Erfolg Ihrer Markenanmeldung nach unserer Auffassung die Beratung und Durchführung durch eine Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz unabdingbar ist.
Markenanmeldung und Eintragung – Was ist zu beachten?
Wir beraten Sie umfassend bei Ihrer Markenanmeldung und stehen Ihnen von der Frage der Entwicklung des Markennamens bis hin zum Schutz und der Verteidigung Ihrer eingetragenen Marke kompetent zur Verfügung.
Markenrecht - Schutz Ihrer Marke im Geschäftsverkehr - Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen Mitbewerber
Die Marke spielt im Geschäftsleben, insbesondere im Onlinehandel, aber auch im normalen stationären Handel, eine immer wichtigere Rolle. Der Hauptzweck einer Markenanmeldung besteht nach der Rechtsprechung darin, die sogenannte Herkunftsfunktion zu gewährleisten. Eine Marke dient damit der direkten gedanklichen Zuordnung des Marktteilnehmers zum entsprechenden Unternehmen. Doch was passiert, wenn dritte Unternehmen Ihre Marke für das Produktangebot eigener Waren verwenden? In diesem Fall stehen Ihnen umfangreiche Unterlassungsansprüche zu, bei deren Verfolgung wir Ihnen als auf das Markenrecht höchst spezialisierte Kanzlei zur Seite stehen.
Markenrecht - Verteidigung gegen Abmahnung - Strategien
Markenrechtsstreitigkeiten, d.h. der Ausspruch von markenrechtlichen Abmahnungen, nehmen nach unserer täglichen Praxiserfahrung mehr und mehr zu. Damit steht im Einklang, dass das nationale Deutsche Patent- und Markenamt sowie das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) mehr und mehr Markenanmeldungen verzeichnen.
Markenrecht Abmahnung Zündapp Vertriebsgesellschaft mbH wegen Angeboten von Kfz-Ersatzteilen und Zubehör unter der Marke „Zündapp“
Uns liegt ein aktuelles markenrechtliches Abmahnschreiben zur Bearbeitung vom 22.03.2023 vor. Gegenstand dieses Abmahnschreibens sind die Marken - und Kennzeichenrechte an der Bezeichnung „Zündapp“. Ausweislich des Abmahnschreibens besteht hier einerseits Schutz für den Schriftzug unter der Bezeichnung „Zündapp“, sowie für den sogenannten Zackenblitz als auch für das sogenannte Flügelwappen.
Markenrechtliche Abmahnung der BMW AG „M-Style“
Unsere Kanzlei wurde kürzlich erneut aufgrund einer markenrechtlichen Abmahnung der Bayerischen Motoren Werke AG (im Nachfolgenden BMW AG) beauftragt. Diese wird hierbei von den Klaka Rechtsanwälten aus München vertreten.
Markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag von Louis Vuitton
Unsere Kanzlei wurde kürzlich erneut aufgrund einer markenrechtlichen Abmahnung der Louis Vuitton Malletier, Société par actions simplifiée, aus Frankreich (im Folgenden Louis Vuitton) beauftragt.
Diese wird hierbei, wie seit vielen Jahren, von der Kanzlei CBH Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten. Diese vertreten laut eigenen Aussagen Louis Vuitton ständig in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Markenrechtliche Abmahnung der Firma Louis Vuitton: Plagiatsvorwurf
Uns wurde eine markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner vorgelegt, die im Auftrag der bekannten Modefirma Louis Vuitton eine vermeintliche Markenrechtsverletzung durch den Kauf von Falsifikaten (Handtaschen) rügen.
Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Greyhills
Eine markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Greyhills im Auftrag der R. H. Smith & Sons (Wigmaker) Ltd. ist derzeit Gegenstand einer auf uns lautenden Mandatierung.
Markenrechtliche Abmahnung der MO Streetwear GmbH „MO“
Unsere Kanzlei wurde kürzlich erneut aufgrund einer markenrechtlichen Abmahnung der MO Streetwear GmbH aus Hamburg beauftragt.
Diese wird in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes ständig durch die Kanzlei CBH Rechtsanwälte, ebenfalls aus Hamburg, vertreten.
Markenrechtliche Abmahnung der Škoda Auto a.s. durch Lubberger Lehment
Unsere Kanzlei wurde kürzlich aufgrund einer markenrechtlichen Abmahnung der Škoda Auto a.s. aus Tschechien kontaktiert.
Markenrechtliche Abmahnung der Wortmarke „Fortuna Düsseldorf“ durch die Rechtsanwälte Blueport Legal
Uns liegt eine aktuelle Abmahnung des Düsseldorfer Turn- und Spornvereins Fortuna 1895 e.V. (Fortuna Düsseldorf) vom 15.02.2023 vor. Die Abmahnung wurde ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Blueport Legal.
Markenrechtliche Abmahnung des DSC Arminia Bielefeld e. V. durch Blueport Legal
Unsere Kanzlei wurde kürzlich aufgrund einer markenrechtlichen Abmahnung des DSC Arminia Bielefeld e. V. (im Folgenden Arminia Bielefeld) beauftragt. Dieser wird hierbei von der Kanzlei Blueport Legal aus Hamburg vertreten. Diese Kanzlei vertritt bekannterweise auch andere Fußballvereine aus der ersten und zweiten Bundesliga.
Markenrechtliche Abmahnung durch die Kanzlei Gutsch & Schlegel im Auftrage der Bravado International Group Merchandising Service, Inc. (Rolling Stones Zunge)
Unsere Kanzlei wurde kürzlich aufgrund einer Abmahnung, ausgesprochen durch die Kanzlei Gutsch & Schlegel aus Hamburg, beauftragt.
Diese vertritt hierbei die Bravado International Group Merchandising Service, Inc. (im Folgenden Bravado International Group) aus den USA.
Markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der relaxdays GmbH
Unsere Kanzlei erhielt kürzlich das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Rechtsanwälte Bremer Heller im Auftrag der relaxdays GmbH vom 30.11.2015.
Markenrechtlicher Titelschutz und Titelschutzanzeige
Häufig stellen sich Schöpfer von geistigen Werken wie Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken oder anderen vergleichbaren Werken die Frage, wie auch der Titel des von ihnen geschaffenen Werkes gegenüber Dritten rechtlichen Schutz erlangen kann. Vielfach wird hierbei zunächst an das Urheberrecht gedacht. So können natürlich Titel von Romanen, Werken der Belletristik oder auch von Magazinen und Illustrierten urheberrechtlichen Schutz genießen. Dies dürfte in einigen Fällen auch der Fall sein, in vielen anderen Fällen mangels Schöpfungshöhe jedoch auch nicht.
Markenüberwachung – Zum Schutz und Bestand Ihrer Marke
Neben der richtigen und umsichtigen Anmeldung einer Marke ist es von gleichbedeutender Wichtigkeit, dass Sie die Marke auch nach der erfolgreichen Anmeldung überwachen.
Rechtliche Absicherung und Überprüfung Ihres Onlineshops bei eBay, Amazon, DaWanda oder eigenen Onlineshop)
Als Onlineshopbetreiber spielt neben dem eigentlichen Verkauf und Marketing immer mehr der Schutz vor wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen sowie markenrechtlichen Abmahnungen im täglichen Geschäft eine große Rolle. Die diesbezüglichen Anforderungen, die durch den Gesetzgeber an einen Onlineshopbetreiber gestellt werden sind derart umfangreich, so dass dies durch einen juristischen Laien nicht mit der nötigen Rechtssicherheit bewältig werden kann.
Schutz Ihrer Markenrechte oder Ihres Unternehmenskennzeichens bei Amazon - Wann und wie ist ein Anhängen bei Amazon erlaubt?
Sie sind Onlinehändler und gleichzeitig Inhaber einer Wortmarke i. S. d. § 4 MarkenG und/oder gleichzeitig Inhaber einer geschützten geschäftlichen Bezeichnung i. S. d. § 5 MarkenG und sehen sich insbesondere auf Online-Marktportalen häufig dem Problem ausgesetzt, dass sich weitere Onlinehändler an Ihre Produkte und damit an Ihre Marken, besonders bei Amazon, anhängen?
Sperrung von gewerblichen Beträgen in sozialen Medien wie Facebook, Instagram und Co.?
Die sozialen Medien dienen bereits seit langen nicht mehr nur dem privaten Vergnügen. Eine Vielzahl von Unternehmen, unabhängig ob Onlinehändler oder lokaler Händler, Wiederverkäufer oder auch Hersteller präsentieren ihre Waren oder Dienstleistungen im Rahmen von gewerblichen Auftritten auf Facebook und Instagram. Nicht unerwähnt bleiben sollen an dieser Stelle natürlich auch Influencer, die in Rahmen ihrer Beiträge Produkte bewerben und sich hierbei verschiedener Medien, wie auch Fotos bedienen.
Doch was geschieht eigentlich, wenn ein Konkurrent der Auffassung ist, dass ein gewerblicher Beitrag seine gewerblichen Schutzrechte, wie bspw. Markenrechte, Urheberrechte oder Designrechte verletzt?
Wie bei den großen Online-Marktportalen wie Amazon, eBay, Real etc. besteht auch natürlich im Rahmen der sozialen Medien die Möglichkeit entsprechende Verstöße zu melden. Hiervon wird nach unserer täglichen Erfahrung auch im erheblichen Maße Gebrauch gemacht. Vielfach kommt es hierbei jedoch vor, dass vermeintliche Verstöße gegen das Markenrecht, das Designrecht oder das Urheberrecht gemeldet werden, obwohl diese nicht vorliegen.
So vertreten wir bspw. derzeit einen Händler aus dem Bereich der Zweiradmobilität, der durch einen weltweitbekannten Hersteller mit einer solchen sogenannten Infringementmeldung seitens Facebook konfrontiert wurde. Er stellte kürzlich fest, dass eine Vielzahl seiner Webebeiträge, in denen er seine eigenen Produkte bewarb, seitens Facebook gesperrt worden ist. Hierzu bekam er seitens Facebook eine Nachricht mit folgendem Inhalt:
Hallo, wir haben den folgenden von Ihnen auf Facebook geposteten Inhalt entfernt bzw. den Zugriff darauf deaktiviert, da wir von einem Dritten eine Mitteilung erhalten haben, dass der Inhalt seine geistigen Eigentumsrechte verletzt.
Wenn Sie der Meinung sind, dass dieser Inhalt nicht hätte entfernt werden sollen, wenden Sie sich bitte direkt an die beschwerdeführende Partei, um dieses Problem zu lösen:
Meldungsnummer: xxx
Rechteinhaber: xxx
E-Mail-Adresse: xxx
Marchio: xxx
Sollte es zu einer Einigung über die Wiederherstellung des gemeldeten Inhalts kommen, veranlassen Sie bitte, dass die beschwerdeführende Partei uns ihre Einwilligung per E-Mail zusendet und dabei die Meldungsnummer angibt. Wir möchten Ihnen dringend raten, die von Ihnen auf Facebook geposteten Inhalte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie keine anderen verletzenden Inhalte gepostet haben. Denn gemäß unseren Richtlinien sperren wir gegebenenfalls die Konten von Personen, die wiederholt Verletzungen begehen.
Weitere Informationen zum geistigen Eigentum erhalten Sie im Hilfebereich: https://www.facebook.com/help/intellectual_property?ref=cr
Mit freundlichen Grüßen Das Facebook-Team
Das Problem besteht natürlich einerseits darin, dass in diesem Falle sogar aktuelle Angebote in dem jeweiligen gewerblichen Auftritt nicht mehr angepriesen werden können. Viel schwerer wiegt jedoch der Umstand, dass bei einem wiederholten Verstoß auch die berechtigte Sperrung vom ganzen Portal erfolgt. In diesen Fällen sperrt Facebook und Co. durchaus entsprechende Accounts, sodass es dem Account-Inhaber nicht mehr möglich ist entsprechend zu werben.
Welche Möglichkeiten hat man bei einer solch unberechtigten Sperrung?
Wie sich aus der oben wiedergegebenen Nachricht ergibt, wird in dem jeweiligen sozialen Medium, wie im Übrigen auch bei Amazon, erwartet, dass der ursprüngliche Melder der vermeintlichen Rechtsverletzung die Infringementmeldung zurücknehmen muss. Ein eigenes Einwirken auf das jeweilige Medium (Facebook, Instagram, Amazon etc.) ist nach unserer Erfahrung häufig von wenig Erfolg gekrönt.
Soweit es sich um eine unberechtigte Sperrung und Meldung handelt, liegt nach der bundesdeutschen ständigen Rechtsprechung eine sogenannte Wettbewerbsbehinderung nach dem UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) zu. Gem. § 4 Nr. 4 UWG i. V. m. § 8 UWG steht Ihnen in diesem Falle als Betroffener sodann ein entsprechender Unterlassungsanspruch gegenüber dem Meldenden zu. Ferner können Sie von dem Meldenden verlangen, dass dieser alle Maßnahmen ergreift, die erforderlich sind, um die Sperrung wieder aufzuheben. Dies ist im Regelfall die Mitteilung des Widerrufs der Meldung gegenüber dem jeweiligen Portal.
Wir haben bereits zahlreiche Betroffene Unternehmen erfolgreich vertreten. Die o. g. Ansprüche, zumindest der Unterlassungsanspruch, lassen sich auch hervorragend mit einer einstweiligen Verfügung von einer Kammer für Handelssachen (Landgericht) durchsetzen.
Sollten Sie daher Betroffener einer solchen Sperrung sein, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer fachkundigen Hilfe zur Verfügung.
Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht wissen wir in diesen Fällen genau, welche Mechanismen für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Wahrung Ihrer Rechte in Gang zu setzen sind. Sollten Sie hier Betroffener sein, melden Sie sich gerne unverbindlich telefonisch oder senden uns eine E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Strafbarkeit einer Marken-, Urheber- oder Designrechtsverletzung
Strafbare Handlungen im gewerblichen Rechtsschutz: Neben unserer Tätigkeit im zivilrechtlichen Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, vertreten wir immer mehr Beschuldigte, die sich neben den zivilrechtlichen Ansprüchen wie Unterlassung, Schadensersatz etc. in einer Abmahnung sodann im Anschluss auch etwaiger Strafverfahren der Ermittlungsbehörden, oder bspw. im Markenrecht der Zollfahndungsbehörde ausgesetzt sehen.
Weitere Abmahnung im Auftrag der BVB Merchandising GmbH
Erneut haben wir das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen mahnt im Auftrag der BVB Merchandising GmbH übernommen. In der auf den 23.11.2015 datierten Abmahnungen werden etwaige Markenrechtsverletzungen gerügt.
Welche Marken gibt es?
Es gibt nicht nur die eine Marke. Es gibt verschiedene Marken, die in ihrer Ausprägung unterschiedliche Wirkungsweisen und unterschiedliche Schutzumfänge haben.
Wie kann ich mich gegen unberechtigte Meldungen gegenüber Amazon durch Konkurrenten wehren?
Behinderung durch Mitbewerber auf Amazon durch Meldung einer Markenverletzung oder weiterer gewerblicher Schutzrechtsverletzunge.