Oops, wer hat das Formular gegessen?

Markenrechtliche Abmahnung der Škoda Auto a.s. durch Lubberger Lehment

Diese wird hierbei von der Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin vertreten. Der bekannte Automobilhersteller Škoda verfügt dabei über verschiedene eingetragene Marken für Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör.

Der Hintergrund der Abmahnung ist, dass die abgemahnte Person zahlreiche Fahrzeugzubehörteile anbot, welche unter Verwendung der Marken von Škoda vertrieben wurde. Die dabei angebotenen Produkte stammen nicht von Škoda. Etwaige Einverständniserklärung bzgl. der Marken liegt ebenfalls nicht vor. Aufgrund der unberechtigten Verwendung der Marken von Škoda verletzt die abgemahnte Person die Rechte gem. Artikel 9a UMV, § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Zudem werden das besondere Image und die hohe Wertschätzung von Škoda in unlauterer Weise ausgenutzt. Auch kann die Verwendung der Marken nicht als bloßer Kompatibilitätshinweis gesehen werden, da hier keine klarstellenden Zusätze wie „kompatibel mit“ oder auch „passend für“ verzichtet wird. Aufgrund dessen macht die Gegenseite in der Folge mehrere Ansprüche geltend. Zunächst wird die abgemahnte Person aufgefordert, eine die Wiederholungsgefahr ausräumende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Hierfür wird eine Frist gesetzt. Ebenfalls wird unter Fristsetzung aufgefordert, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zu erfüllen. Hierzu wird die abgemahnte Person zunächst aufgefordert, Auskunft darüber zu erteilen, in welcher Anzahl die jeweiligen Zubehörteile in den Verkehr gebracht wurden, unter Angabe des erzielen Umsatzes und Gewinns. Zuletzt wird die abgemahnte Person aufgefordert, die Kosten der Rechtsverfolgung von Škoda zu ersetzen. Hierbei wird ein Gegenstandswert in Höhe von 200.000,00 € angesetzt, was Anwaltskosten in Höhe von 2.904,70 € entspricht. Zudem wird die abgemahnte Person aufgefordert, innerhalb der gesetzten Frist den Kostenerstattungsanspruch dem Grunde nach anzuerkennen. Sollte innerhalb der Frist nicht reagiert werden, wird die Kanzlei Škoda zum gerichtlichen Vorgehen raten.

Sollten auch Sie eine markenrechtliche Abmahnung von Škoda oder ähnlichen Automobilherstellern erhalten haben, bietet es sich unbedingt an, den gesamten Sachverhalt zunächst mit einem fachkundigen Anwalt zu besprechen.

Hier bietet sich, auch im Fall des Zutreffens der Vorwürfe stets an, den gesamten Sachverhalt durch einen Anwalt betreuen zu lassen. Üblicherweise bei großen Marken sind die Streitwerte, wie auch in diesem Fall sehr hoch. Ein potentielles gerichtliches Verfahren wäre daher mit enormen Kostenrisiko verbunden. Wir vertreten unsere Mandanten seit vielen Jahren deutschlandweit gegen verschiedenste große Marken auch aus der Automobilindustrie.

Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung für eine kostenlose Ersteinschätzung per E-Mail an die Adresse ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Nummer 02307/1706-2 erreichen.

Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.

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