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Markenanmeldung durch uns – Kosten Ämtern und unser professioneller Leistungsumfang für Sie

Wir hatten bereits aufgezeigt, dass die Anmeldung der Marke auf den ersten Blick als ein recht einfacher formeller Akt scheint, jedoch für den Erfolg Ihrer Markenanmeldung nach unserer Auffassung die Beratung und Durchführung durch eine Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz unabdingbar ist.

Kanzleiinterner Ablauf der jeweiligen Anmeldung

Im Rahmen unserer professionellen Unterstützung durch unsere Markenanwälte besteht der Ablauf und die Durchführung der Markenanmeldung über unsere Kanzlei in folgenden Schritten:

  • Erstgespräch mit Ihnen über das anzumeldende Zeichen und potenzielle Waren-/und Dienstleistungsklassen;
  • Nach Beauftragung Überprüfung Ihrer Marke auf absolute Schutzhindernisse (insbesondere Frage der Unterscheidungskraft, Freihaltebedürfnis, beschreibender Charakter des Kennzeichens);
  • Durchführung der professionellen Markenrecherche durch Verwendung einer Profisoftware zum Ausschluss potenzieller Verwechselungsgefahren (Verhinderung von Widersprüchen und Löschungsanträgen durch andere Rechteinhaber);
  • Konkrete Erstellung von Warengruppen und Dienstleistungsverzeichnissen nach Ihren Vorgaben;
  • Übermittlung des Markenentwurfes nebst gutachterlicher Einschätzung der Erfolgsaussichten, insbesondere im Hinblick auf die absoluten und relativen Schutzhindernisse;
  • Nach Freigabe durch Sie in Gang setzen des Anmeldeverfahrens durch Einreichung der Abmeldung beim jeweiligen Amt (DPMA oder EUIPO);
  • Führung jeglicher Korrespondenz mit dem Markenamt;
  • Überwachung des Verfahrens bis zur abschließenden Eintragung Ihres Kennzeichens;
  • Abfassung von potenziellen Stellungnahmen im Hinblick bei Nachfragen durch das jeweilige Markenamt;
  • Übersendung der Markenurkunde an Sie;
  • Bei Wunsch: ständiges Monitoring Ihrer Markenrechte.

Bereits mit Eingang der Markenanmeldung durch uns bei dem jeweiligen Amt werden wir für Sie als ständiger Vertreter in den Markenangelegenheit im Register aufgenommen. Dies hat den Vorteil, dass im Falle von Beanstandungen Dritter häufig im Regelfall wir als Kanzlei angeschrieben werden.

Kosten der Anmeldung bei den Ämtern

Die Kosten der Anmeldung bei den Ämtern variieren je nachdem, ob Sie ausschließlich Schutz für die Bundesrepublik Deutschland wünschen (dann DPMA) oder sich für eine Unionsmarkenanmeldung (dann EUIPO) entscheiden.

Gebührenanmeldung DPMA

  • Grundgebühr elektronische Anmeldung 290,00 € 3 Klassen
  • Grundgebühr bei Anmeldung in Papierform 300,00 € 3 Klassen
  • Die Klassengebühr ab der 4. Klasse beträgt pro Klasse 100,00 €

Gebührenanmeldung EUIPO (Unionsmarke)

  • Grundgebühr inkl. 1 Klasse 850,00 €
  • Grundgebühr bei Anmeldung von 2 Klassen 900,00 €
  • pro weitere Klasse werden jeweils 150,00 €

Warum uns als Ihre Anmelderkanzlei wählen?

Es handelt sich bei unserer Kanzlei um eine Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz. Zum gewerblichen Rechtsschutz zählt vor allen Dingen das Markenrecht. Wir haben bereits eine hohe dreistellige Anzahl von Marken sowohl national als auch europäisch für unsere Mandanten erfolgreich zur Anmeldung gebracht. Herr Rechtsanwalt Heidicker ist Markenanwalt aus Leidenschaft und als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Ihr hochspezialisierter Markenanwalt. Auch sind wir Ihnen behilflich, wenn Sie sich Löschungsanträgen und Widersprüchen Ihrer Konkurrenten, d. h. anderer Rechteinhaber ausgesetzt sehen. Unsere Philosophie bei der Markenanmeldung besteht darin mit höchster Sorgfalt Sie zu beraten, um Ihnen am Ende des Markenanmeldungsprozesses Ihre jeweilige Markenurkunde präsentieren zu können.

Wenn Sie Beratungsbedarf an dieser Stelle haben, oder die konkrete Vorstellung einer anzumeldenden Marke für Ihr Unternehmen, wenden Sie sich gerne zunächst unverbindlich an unsere Kanzlei. Sie erhalten von uns eine kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung, in der wir Ihnen auch die jeweiligen Kosten bei den Ämtern sowie unser Honorar für die Markenanmeldung genau aufschlüsseln. Im Regelfall vereinbaren wir für unser Honorar mit Ihnen eine entsprechende Pauschale.

Gerne melden Sie sich per E-Mail unter ra@kanzlei-heidicker.de bei uns oder rufen uns unter 02307/17062 an und lassen sich unmittelbar mit unseren Anwälten für Markenrecht verbinden.

Näheres zur Anmeldung einer Marke lesen Sie hier.

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