Oops, wer hat das Formular gegessen?

Verhaltenstipps bei Erhalt einer Abmahnung

Egal ob Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung, eines Wettbewerbsverstoßes oder aus dem Rechtsgebiet des Markenrechts erhalten, ist es zunächst wichtig und von erheblicher Bedeutung, Überreaktionen und Kurzschlussentscheidungen zu vermeiden.

Die folgende Auflistung an Verhaltenstipps soll Ihnen hierbei eine erste Leitlinie sein:

  1. Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie Kurschlussreaktionen!
  2. Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen!
  3. Unterzeichnen Sie die in dem meisten Fällen beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!
  4. Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zu dem Abmahnanwalt auf, weder telefonisch noch schriftlich!
  5. Bleiben Sie jedoch auch auf gar keinen Fall untätig!
  6. Holen Sie rechtlichen Rat ein!

Erst nach Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Anwalt, sollte mit dessen Hilfe entsprechend reagiert werden.

Neben der Frage, ob die Abmahnung dem Grunde nach überhaupt berechtigt ist, sollten die in der Abmahnung geltend gemachten Kostenerstattungsansprüche genau überprüft werden. Oft werden überzogene Anwaltskosten sowie Schadensersatzansprüche geltend gemacht, die durch bestimmte taktische Vorgehensweisen verringert werden können.

Sollten Sie Adressat einer Abmahnung geworden sein, wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Auch am Wochenende steht Ihnen Rechtsanwalt Heidicker unter seiner Notrufnummer in dringenden Fällen zur Verfügung.

Lassen Sie sich von uns beraten!

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