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Welche Marken gibt es?

Es gibt nicht nur die eine Marke. Es gibt verschiedene Marken, die in ihrer Ausprägung unterschiedliche Wirkungsweisen und unterschiedliche Schutzumfänge haben.

  • Reine Wortmarke: 
    Hierbei handelt es sich um eine klassische Wortbezeichnung ohne grafische Darstellung, die aus Buchstaben und Zahlen bestehen kann.
  • Wort-/Bildmarke: 
    Hierbei handelt es sich um eine Wortmarke, welche kombiniert wird mit einer grafischen Gestaltung. Vom Schutz umfasst ist hier stets das Zeichen in seiner Gesamtheit, dies bedeutet, dass im Falle einer Verletzung eine nahezu identische Übernahme des Zeichens in Kombination aus grafischer Gestaltung und Wortfolge erfolgen muss.
     
  • Reine Bildmarke: 
    Geschützt ist hierbei nur ein Logo, ein Bild, eine Zeichnung etc., die keine Wortbestandteile aufweist.
  • 3D-Marke: 
    Hierbei ist geschützt, die Gestaltung eines dreidimensionalen Models, in seinen Ausgestaltung und Ausprägungen.
  • Positionsmarke: 
    Hierbei handelt es sich um eine Marke, die an einer bestimmten Position an einem Produkt angebracht wird und alleine aufgrund ihrer örtlichen Bestimmung an dem Produkt selbst Markenschutz genießt (Beispiel: Levis-Fähnchen an Hosen; Steif-Knopf im Ohr).
  • Farbmarke:
    Geschützt ist hierbei ein konkreter Farbton (Beispiel: Sparkasse in Rot; Telekom in Magenta)

Der Schutzumfang der verschiedenen Marken variiert hierbei je nach Ihrer Ausgestaltung. Geschützt ist nicht nur jeweils das identische Zeichen, sondern das Gesetz sieht auch verwechselungsfähige Kennzeichen als geschützt an. Dies bedeutet, dass ein Markenverwender auch dann zum Markenverletzer wird, wenn er beispielsweise die Marke in Form des jeweiligen Kennzeichens leicht abändert. Kommt man hierbei im Wege der Gesamtbetrachtung zu dem Ergebnis, dass eine höhe Ähnlichkeit besteht, liegt im Regelfall bei gleicher oder ähnlicher Waren und Dienstleistungsklasse dennoch eine Verletzung vor. Dies zu beurteilen ist stets eine Expertenfrage und sollte durch Sie daher Ihrem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überlassen werden. Etwaige Experimente werden im Markenrecht sehrt schnell sehr teuer.

Wenn Sie Beratungsbedarf an dieser Stelle haben, oder die konkrete Vorstellung einer anzumeldenden Marke für Ihr Unternehmen, wenden Sie sich gerne zunächst unverbindlich an unsere Kanzlei. Sie erhalten von uns eine kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung, in der wir Ihnen auch die jeweiligen Kosten bei den Ämtern sowie unser Honorar für die Markenanmeldung genau aufschlüsseln. Im Regelfall vereinbaren wir für unser Honorar mit Ihnen eine entsprechende Pauschale. Gerne melden Sie sich per E-Mail unter ra@kanzlei-heidicker.de bei uns oder rufen uns unter 02307/17062 an und lassen sich unmittelbar mit unseren Anwälten für Markenrecht verbinden.

Wenn Sie mehr über die Kosten der Markenanmeldung bei den jeweiligen Ämtern wissen möchten und näheres über unser Leistungsspektrum erfahren möchten, treten Sie gerne mit uns in Kontakt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

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