Oops, wer hat das Formular gegessen?

Markenrechtliche Abmahnung der MO Streetwear GmbH „MO“

Die MO Streetwear GmbH ist dabei Teil einer Unternehmensgruppe, welche auf dem Sektor der Herstellung sowie des Angebots und Vertriebs von Bekleidungsstücken, Accessoires und Schuhen tätig ist. Die Produkte werden über zahlreiche bekannte Onlinehändler angeboten. Zu den Marken zählen unter anderem die Zeichen „MO“ oder „HOMEBASE“. In dem uns vorliegenden Fall handelt es sich um eine Abmahnung bzgl. des Zeichens „MO“.

Diese Bezeichnung genießt hierbei markenrechtlichen Schutz zu Gunsten der MO Streetwear GmbH, insbesondere in den Warenklassen 18 für Taschen sowie 25 für Bekleidung und Schuhwaren. Es wurde festgestellt, dass die abgemahnte Person ohne Zustimmung der MO Streetwear GmbH über das Internet einen Artikel mit der streitgegenständlichen Bezeichnung „MO“ bewarb, anbot und betrieb. Hierzu wurde auch von der MO Streetwear GmbH ein Testkauf durchgeführt.

Die Verwendung des geschützten Zeichens zur Bewerbung etwaiger Angebote ohne die Zustimmung der MO Streetwear GmbH stelle eine Markenverletzung im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dar.

Aufgrund dessen wird die abgemahnte Person aufgefordert, die Bewerbung des streitgegenständlichen Angebots sofort zu unterlassen und unter Fristsetzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Hierzu muss ausgeführt werden, dass sich die abgemahnte Person bei Unterschrift unter die von der Kanzlei CBH vorgelegten Unterlassungserklärung gleichzeitig zusätzlich vertraglich dazu verpflichten würde, der Gegenseite ausführliche Auskünfte bzgl. des Umsatzes und der erworbenen Artikel des streitgegenständlichen Produktes verpflichtet. Zudem würde sich die abgemahnte Person dazu bereit erklären, die angefallenen Rechtsverfolgungskosten, welche sich je nach den uns bekannten Fällen zwischen einem Gegenstandswert von 25.000,00 € bis 100.000,00 € drehen, nebst Umsatzsteuer und Testkaufkosten sowie sämtliche Schäden aus der angemerkten Handlung zu ersetzen. Dies bezieht sich auch auf solche Schäden, welche noch zukünftig entstehen werden.

Haben auch Sie eine markenrechtliche Abmahnung der MO Streetwear GmbH erhalten?

Sollten auch Sie eine markenrechtliche Abmahnung für eine der geschützten Zeichen der MO Streetwear GmbH erhalten haben, sollten Sie sich stets an einen auf das Rechtsgebiet des Markenrechts spezialisierten Anwalt wenden.

In keinem Fall sollte vor einer etwaig durchgeführten Beratung eine Unterlassungserklärung oder gar eine Zahlung an die Gegenseite geleistet werden. In diesen Fällen ist gerade aufgrund der enorm hohen Streitwerte eine anwaltliche Beratung unabdingbar.

Wir vertreten unsere Mandanten deutschlandweit in verschiedensten Fällen gegen die MO Streetwear GmbH.

Gerne können Sie uns Ihre erhaltene Abmahnung an die Kanzlei unter ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Nummer 02307/1706-2 erreichen.

Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.

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