Oops, wer hat das Formular gegessen?

Weitere Abmahnung im Auftrag der BVB Merchandising GmbH

Erneut haben wir das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen mahnt im Auftrag der BVB Merchandising GmbH übernommen. In der auf den 23.11.2015 datierten Abmahnungen werden etwaige Markenrechtsverletzungen gerügt.

Worum geht es?

Die Abmahnung beinhaltet den Vorwurf, über das Internetauktionshaus eBay handgefertigte Schnullerketten zum Kauf angeboten zu haben und diese mit den geschützten Marken „BVB“ und „Borussia Dortmund“, sowie „BVB 09“ beworben zu haben. Bei diesen Markennahmen handele es sich um geschäftliche Bezeichnungen der BVB Merchandising GmbH. In Folge dessen stünden der Gegenseite Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche zu.

Was fordert die Gegenseite?

Von unserer Mandantschaft wird die Unterzeichnung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie gem. §§ 19 MarkenG; 242 BGB eine Auskunft gefordert. In dem Auskunftsersuchen ist regelmäßig die Vorbereitung zur Bezifferung eines sodann in einem weiteren Schreiben geltend gemachten Schadensersatzes zu sehen. Daher sollten Sie bei Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Zudem fordert die gegnerische Kanzlei von unserem Mandanten den Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.044,40 Euro.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls Adressat einer solchen Abmahnung der BVB Merchandising GmbH sein, unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht. Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden und ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert. Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch auf keinen Fall. Es könnte dann eine einstweilige Verfügung bei Gericht gegen Sie erwirkt werden.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollte diese unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die regelmäßig im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit Ihnen keine weiteren Folge-Abmahnungen drohen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten? Unsere Rechtsanwaltskanzlei steht Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie jederzeit gerne auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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