Oops, wer hat das Formular gegessen?

Schlagwortsuche

Urheberrecht


Fremde Fotos: Abmahngefahr wegen Urheberrechtsverletzung!

Die Verführung ist oft groß. Schnell per Copy & Paste ein passendes Bild von einer fremden Website oder einem anderen Ebay Angebot kopieren und das beispielsweise eigene Produktangebot erscheint viel attraktiver. 

Artikel lesen


Gesetz zu Abmahnkosten im Filesharing erwartet

Bereits seit Jahren werden massenhaft Abmahnungen gegen vornehmlich Verbraucher wegen des Vorwurfs des illegalen Downloads (juristisch exakt wegen des Angebotes) von Musikdateien, Filmwerken und Hörbüchern durch „große“ und „kleine“ Rechteinhaber ausgesprochen. Wie bekannt sein dürfte, haben sich ganze Kanzleien auf den Ausspruch solcher Abmahnungen und der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert.

Artikel lesen


Haftung von Hotelinhabern & Vermietern bei Urheberrechtsverletzung

Recht häufig erreichen uns Anfragen von Hoteliers, Jugendherbergsbetreibern und Vermietern von Wohnungen, die sich dem Vorwurf einer Abmahnung wegen der vermeintlich widerrechtlichen Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken im Rahmen von Tauschbörsen ausgesetzt sehen. So stellt sich in diesen Fällen regelmäßig die Frage, inwieweit eine Haftung der Betreiber für Urheberrechtsverletzungen der Gäste besteht.

Artikel lesen


Ist die Nutzung von Streaming-Plattformen eine Urheberrechtsverletzung?

In der täglichen Anwaltspraxis wenden sich immer wieder Mandanten an uns bezüglich der Frage von Legalität/ Illegalität der Nutzung von Streaming- Internetplattformen. In der Vergangenheit sind bereits immer wieder Betreiber von sogenannten Streaming Portalen zur Zielscheibe von Abmahnkanzleien und Staatsanwaltschaften wegen des Vorwurfes der Urheberrechtsverletzung geworden. 

Artikel lesen


Ist eine vorbeugende Unterlassungserklärung eine Lösung für Folgeabmahnung?

Die Frage, ob die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen im Falle des Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing sinnvoll ist, wird von verschiedenen Juristen und im Urheberrecht versierten Rechtsanwälten häufig unterschiedlich beantwortet. Jedoch ist die Frage zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin aktueller denn je. Wie bereits im letzten Jahr haben wir auch in diesem Jahr in unserer Kanzlei festgestellt, dass die Anzahl von Folgeabmahnungen durch die gleiche oder andere Kanzleien im Verhältnis zum letzten Jahr weiter erheblich gestiegen sind. Gerade bestimmte Kanzleien sind für den Ausspruch von Folgeabmahnungen bekannt und berüchtigt, wenn es sich um die Abmahnung einzelner Lieder handelt, welche sich auf Musiksamplern oder den berühmten „Top-100-Charts" befinden.

Artikel lesen


Jan Heidicker zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ernannt

Mit widerruflichem Beschluss der Rechtsanwaltskammer Hamm vom 07.06.2016 ist Herr Rechtsanwalt Jan B. Heidicker nun auch berechtigt neben seinem Titel „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz“ auch den weiteren Titel „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht“ zu führen.

Artikel lesen


Klage Kanzlei Frommer Legal: LEONINE Licensing AG wegen Filmwerk „Looper“

​Wir vertreten in unserer Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht einen Mandanten, dem kürzlich eine Klage der Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal (vormals Waldorf Frommer) zugestellt wurde, die diese im Auftrag der LEONINE Licensing GmbH erhoben haben. 

Artikel lesen


Kostenerstattungspflicht von Anwaltskosten bei “Massenabmahnungen”

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil Stellung genommen zu der Kostenerstattungspflicht bei massenhaften Abmahnungen. Die verbraucherfreundliche Entscheidung könnte für drastische Auswirkungen zum Beispiel bei Filesharing-Abmahnungen sorgen.

Artikel lesen


Mahnbescheid Amtsgericht Wedding wegen Filesharing Koch Media GmbH - beantragt durch rka Rechtsanwälte - erhalten?

Aktuell werden wieder zahlreiche Mahnbescheide des Amtsgerichts Wedding, beantragt durch die rka Rechtsanwälte im Auftrag der Koch Media GmbH wegen Filesharings zugestellt. Unsere Kanzlei bearbeitete alleine in den letzten drei Wochen eine zweistellige Anzahl an derartigen Mandaten.

Artikel lesen


Mahnbescheid rka Anwälte: Schadensersatz nach urheberrechtlicher Abmahnung

Ein aktuell zugestellter Mahnbescheid des Amtsgerichts Wedding, beantragt von der Anwaltskanzlei rka im Auftrag der Koch Media GmbH aus Höfen in Österreich, ist derzeit Gegenstand eines Mandates in unserer Kanzlei. Unsere Partei wird darin zur Zahlung von insgesamt 1.584,32 € aufgefordert. Wie sollte reagiert werden?

Artikel lesen


Mandantin der Kanzlei Heidicker obsiegt auch in zweiter Instanz wegen Verletzung von Fotorechten auf Amazon (Urteil des OLG Köln vom 24.02.2023, AZ: 6 U 137/22)

Aus gegebenem Anlass möchten wir über einen Fall berichten, in welchem wir bereits zugunsten unserer Mandantschaft in der ersten Instanz obsiegt haben, und nunmehr das OLG Köln die Entscheidung in der zweiten Instanz bestätigt hat. Der Fall hat in der juristischen Diskussion für viel Aufsehen gesorgt und wurde hierbei von vielen Kollegen diskutiert. Er hat enorme praktische Relevanz für die Verwendung von Fotos auf Amazon. Wir berichteten hier.

Artikel lesen


Markenrechtlicher Titelschutz und Titelschutzanzeige

Häufig stellen sich Schöpfer von geistigen Werken wie Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken oder anderen vergleichbaren Werken die Frage, wie auch der Titel des von ihnen geschaffenen Werkes gegenüber Dritten rechtlichen Schutz erlangen kann. Vielfach wird hierbei zunächst an das Urheberrecht gedacht. So können natürlich Titel von Romanen, Werken der Belletristik oder auch von Magazinen und Illustrierten urheberrechtlichen Schutz genießen. Dies dürfte in einigen Fällen auch der Fall sein, in vielen anderen Fällen mangels Schöpfungshöhe jedoch auch nicht. 

Artikel lesen


Praxisrelevanz Urheberrecht / illegaler Download / Fotoklau / Vergütung

Neben den klassischen praxisrelevanten Fragen des Urheberrechts, wie beispielsweise im Bereich des Verlagsrechts, gewinnt das Urheberrecht in den letzten Jahren mehr und mehr Bedeutung für das Internet.

Artikel lesen


Produktnachahmungen: Wie verbiete ich meinen Konkurrenten Nachahmungen ohne eingetragenes Schutzrecht?

Vielfach vertreten wir Unternehmen oder auch Freiberufler, die mit der Problematik an uns herantreten, dass Mitbewerber und Konkurrenten ihre Produkte kopieren sowie nachahmen, um sie sodann selbst erfolgreich auf dem Markt anzubieten. Wir werden sodann regelmäßig danach gefragt, ob es diesbezüglich Möglichkeiten gibt, den entsprechenden Konkurrenten und Mitbewerbern den Verkauf zu untersagen.

Das deutsche Recht, und hierbei insbesondere der gewerbliche Rechtsschutz sowie auch das Urheberrecht, bieten durchaus eine Fülle von potentiellen Ansprüchen, die es ermöglichen können, solche Untersagungen zu erreichen. Zu denken wäre hierbei stets an Ansprüche aus dem Designrecht, dem Markenrecht, dem Urheberrecht, aus einem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder auch aus dem Wettbewerbsrecht.

Als beratende Anwälte fragen wir bei Neumandanten zunächst stets danach, ob im Hinblick auf das konkrete Produkt oder auch die angebotene Dienstleistung ein potentiell sogenanntes eingetragenes Schutzrecht besteht. Hierbei wäre sodann zu denken an ein Markenrecht in Form einer 3D-Marke oder auch an ein Designrecht. In den meisten Fällen liegen solche eingetragenen Schutzrechte (leider) bei den Mandanten nicht vor.

Vielfach wird sodann durch die Mandanten an dieser Stelle der Beratung angenommen, dass sie keinerlei Möglichkeiten hätten, gegen die Nachahmungen vorzugehen. Dem ist jedoch mitnichten so. Auch zahlreiche nicht eingetragene Rechte, wie das Urheberrecht sowie insbesondere das Wettbewerbsrecht, als auch das häufig stiefmütterlich behandelte nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster, stellen hierbei eine wunderbare Grundlage dafür dar, potentielle Nachahmungen von Mitbewerbern vom Markt zu eliminieren. Die nachfolgenden Ausführungen setzen hierbei einen Fokus auf das Wettbewerbsrecht und den sogenannten wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz, der insbesondere in den letzten Jahren nach unserer Erfahrung in diesem Bereich mehr und mehr an Bedeutung gewonnen hat. Dies ergibt sich einerseits anhand von an uns herangetragene Anfragen potentieller Hersteller, Produzenten und Verkäufer sowie auch aus dem Umstand, dass wir mehr und mehr gegen derartige Abmahnungen gegen die potentiellen Nachahmer verteidigen.

Doch was sind die Voraussetzungen des sogenannten wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes nach § 4 Nr. 3a UWG?

I.     Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz gemäß § 4 Nr. 3 UWG

  • 4 Nr. 3 UWG sagt in seinem Wortlaut folgendes:

„Unlauter handelt, wer

 

3.

Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er

a)

eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt,

b)

die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder

c)

die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat“

Bei dem wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz i. S. d. hier genannten Vorschrift handelt es sich vom Grundsatz her durchaus um eine juristisch recht komplexe Materie, die insbesondere durch eine mannigfaltige und diffizile Rechtsprechung geprägt ist. Dennoch stellt er bei Kenntnis des beratenden und bearbeiteten Rechtsanwaltes durchaus eine wunderbare Möglichkeit dar, entsprechende Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Doch was sind seine Voraussetzungen?

1.    Eigenart

Das Produkt, oder auch die Dienstleistung – denn auch solche Dienstleistungen sind vom Schutz des Tatbestandes erfasst – müssen zunächst eine sogenannte Eigenart aufweisen.

Wettbewerbliche Eigenart hat ein Produkt, wenn seine konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Produktes geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen. Hierfür kommt es auf den Gesamteindruck des Produktes an. Technisch notwendige, d. h. aus technischen Gründen zwingende Gestaltungselemente, können eine wettbewerbliche Eigenart begründen.

Bei der Beurteilung des Gesamteindruckes kommt es stets auf die einzelnen Elemente oder eine Kombination von Gestaltungsmerkmale an, die zwar nicht für sich genommen, aber in ihrem jeweiligen Zusammenwirken geeignet sind, den Verkehr auf die Herkunft des nachgeahmten Produktes aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen (BGH, Urteil vom 05.03.1998 – I ZR 13/96, GRUR 1998, 830, 832 – Les-Paul-Gitarren). Auch eine Kombination einzelner Gestaltungsmerkmale kann eine wettbewerbliche Eigenart begründen, selbst wenn die einzelnen Merkmale für sich genommen nicht geeignet sind, im Verkehr auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen (BGH, GRUR 2017, 1135 Rn. 20 – Leuchtballon; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.06.2020, Kaffeebereiter).

Vereinfacht gesprochen darf das entsprechende Produkt kein „Allerweltsprodukt“ sein. Die konkrete Ausgestaltung muss sich hierbei von einer Duzendware unterscheiden. Eine gewisse Originalität schadet hierbei keinesfalls. Um Ansprüche nach dem Nachahmungsschutz geltend zu machen, ist natürlich Voraussetzung, dass das Produkt, welches verteidigt werden soll, durch den Hersteller in dieser Gestaltung erstmalig auf den Markt gebracht worden ist. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist eine Eigenartigkeit zu bejahen. Die an die Eigenart gestellten Anforderungen sind hierbei keinesfalls allzu hoch, sodass diese Hürde in den meisten Fällen unproblematisch überwunden werden kann.

2.    Nachahmung

Des Weiteren muss es sich bei dem Produkt Ihres Konkurrenten um eine Nachahmung handeln.

Eine Nachahmung einer wettbewerblichen Eigenschaft ist immer dann gegeben, wenn das streitgegenständliche Produkt mit dem Originalprodukt so ähnlich ist, dass es sich in ihm wiedererkennen lässt. Dabei muss das Originalprodukt zwar nicht in all seinen Gestaltungsmerkmalen übernommen worden sein. Es genügt hierbei auch lediglich nur teilweise Übernahme, soweit sich die wettbewerbliche Eigenart des Originals aber gerade aus dem übernommenen Teil ergibt. Es müssen also gerade die übernommenen Gestaltungsmerkmale geeignet sein, die wettbewerbliche Eigenart zu begründen (BGH, WRP 2017, 792 Rn. 45 – Bodendübel; BGH, GRUR 2007, 795 Rn. 32 – Handtaschen).

 

Die Frage, ob eine Nachahmung vorhanden ist, ist hierbei ebenfalls stets eine Einzelfallfrage. Es gilt hierbei der Grundsatz, dass die Gemeinsamkeiten stärker zu würdigen sind, als die Unterschiede der sich gegenüberstehenden Produkte. Insofern bedarf es für die Annahme einer Nachahmung nicht unbedingt einer 100 %igen Identität, auch eine nachschaffende Nachahmung kann für die Erfüllung des Tatbestandes genügen.

3.    Vermeidbare Herkunftstäuschung

Des Weiteren muss eine sogenannte vermeidbare Herkunftstäuschung vorliegen. Eine Herkunftstäuschung liegt immer dann vor, wenn der angesprochene Verkehrskreis den Eindruck gewinnen kann, dass die Nachahmung vom Hersteller des Originals oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens stammt (hierzu grundlegend BGH, GRUR 1988, 385 – Wäsche-Kennzeichnungsbänder). Bei der Beurteilung besteht zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen eine Wechselwirkung. Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen (BGH, GRUR 2012, 1155 Rn. 16 – Sandmalkasten; BGH, GRUR 2008, 793 Rn. 17b – Rillenkoffer; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2013, 518). Dabei genügt stets die Gefahr einer Täuschung, welche dann vorliegt, wenn der angesprochene Verkehr annimmt, es handele sich bei dem nachahmenden Produkt um eine neue Serie oder eine Zweitmarke des Originalherstellers (BGH, GRUR 2009, 1073 – Ausbeinmesser). Als weitere Voraussetzung muss die Herkunftstäuschung auch vermeidbar sein. Dies bedeutet, dass die Möglichkeit für den Nachahmer bestanden haben muss, sich von dem Originalprodukt in seiner Ausführung entfernen zu können. Dies gilt bspw. nicht für technische Gegebenheiten.

Sodann erfolgt regelmäßig eine Gesamtwürdigung der Umstände, die sodann zu dem Ergebnis führt, ob ein Fall des wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes vorliegt oder nicht.

Ein aktuelles Beispiel aus der Praxis:

Wir haben erst kürzlich einen Hersteller und Händler von bestimmten Kerzen vertreten. Die von unserer Mandantschaft hergestellten und sehr erfolgreich im Bundesgebiet sowie auch in den USA vertriebenen Kerzen wiesen insbesondere in ihrer Ausgestaltung und im Design derartig prägende Besonderheiten auf, dass sie sich hierdurch vom übrigen Kerzenmarkt abgehoben hat.

Mehrere Konkurrenten ahmen diese Art von Kerzen derzeit nach. Wir konnten für unsere Mandantschaft bereits für einen dieser Konkurrenten erreichen, dass dieser die entsprechenden Kerzen nunmehr vom Markt nehmen musste. Insoweit haben wir erfolgreich ein sehr umfangreiches einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf zu Gunsten unserer Mandantschaft führen können. Die Gegenseite hat bereits eine Abschlusserklärung abgegeben und hat insofern die einstweilige Verfügung in der Sache akzeptiert.

Dem Konkurrenten unseres Mandanten ist es daher nunmehr verboten, die von ihm ursprünglich vertriebenen Kerzen weiter anzubieten.

4.    Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Wir vertreten regelmäßig Mandanten im Bereich der Produktpiraterie und im Falle von Produktnachahmungen. Wir können Ihnen versichern, dass wir hierbei über die nötige Erfahrung verfügen, um einschätzen und prüfen zu können, ob Ihnen ein entsprechender Anspruch auf Unterlassung gegenüber Ihrem Mitbewerber zusteht. Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz sind wir insbesondere auf den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz sowie natürlich auch auf das Markenrecht und das Designrecht hoch spezialisiert. Auch das Urheberrecht kann in derartigen Fällen weiterhelfen. Insoweit ist seit der sogenannten Geburtstagszug-Entscheidung des BGH aus dem Jahre 2013 in der Rechtsprechung die eindeutige Tendenz zu erkennen, dass das Urheberrecht auch grundsätzlich mehr und mehr Anwendung auf sogenannte Altersgegenstände findet.

Das Gesetz stellt daher eine grundsätzlich umfangreiche Klaviatur von Tatbeständen zur Verfügung, die einem Händler und Hersteller von konkreten Produkten auch dann weiterhelfen können, wenn dieser nicht über ein eingetragenes Schutzrecht, wie bspw. ein Design, verfügt.

Sollten Sie eine Fallproblematik dieser Art haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Das Erstgespräch ist bei uns grundsätzlich kostenlos. Sollten Sie sich an potentiellen Produktnachahmungen Ihrer Konkurrenten stören, lassen Sie uns auch gerne eine E-Mail mit einem Link zu Ihren Produkten sowie zu den Produkten Ihres Gegners zukommen. Herr Rechtsanwalt Jan B. Heidicker, der diese Fälle in unserer Kanzlei regelmäßig vertritt, wird Ihnen sodann im Regelfall bereits im Rahmen des ersten Gespräches entsprechende Erfolgsaussichten grob mitteilen können.

Alternativ rufen Sie uns natürlich jederzeit gerne unter 02307/17062 an. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit. Auch setzen wir für Sie Ansprüche im benachbarten Ausland gerne durch.

Artikel lesen


Recht am Bild: Einschränkung aufgrund Ereignisse der Zeitgeschichte

Das Recht am eigenen Bild findet in der täglichen Rechtspraxis, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung, mehr und mehr Bedeutung. Aufruhr unter Urheberrechtlern hat ein im letzten Jahr verkündetes Urteil des Bundesgerichtshofes verbreitet, welches faktisch den Schutz des Rechtes am eigenen Bilde in vielen Alltagssituationen mehr und mehr einschränken dürfte. 

Artikel lesen


Rechtliche Absicherung und Überprüfung Ihres Onlineshops bei eBay, Amazon, DaWanda oder eigenen Onlineshop)

Als Onlineshopbetreiber spielt neben dem eigentlichen Verkauf und Marketing immer mehr der Schutz vor wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen sowie markenrechtlichen Abmahnungen im täglichen Geschäft eine große Rolle. Die diesbezüglichen Anforderungen, die durch den Gesetzgeber an einen Onlineshopbetreiber gestellt werden sind derart umfangreich, so dass dies durch einen juristischen Laien nicht mit der nötigen Rechtssicherheit bewältig werden kann.

Artikel lesen


Schadenersatzforderung Copytrack GmbH: Wegen Verwendung von drei Bildern in Höhe von 6.015,86 € inkl. MwSt.

In der 8. Kalenderwoche 2018 wurde uns seitens unserer Mandantschaft eine E-Mail der Copytrack GmbH vorgelegt, in der diese von unserer Mandantschaft wegen der Nutzung von drei Fotos die Zahlung eines Schadenersatzbetrages in Höhe von 6.015,86 € fordert. Ausweislich der unserer Mandantschaft zugegangenen E-Mail verwaltet die Copytrack GmbH Bildrechte und Bildlizenzen von Fotografen, Bild- und Nachrichtenagenturen sowie anderer Unternehmen. Ein Mitglied habe festgestellt, dass das Unternehmen unserer Mandantschaft Fotos auf ihrer Homepage öffentlich zugänglich macht, für welche keine gültige Lizenzvereinbarung vorliege.

Artikel lesen


Schadensersatzforderung ksp Rechtsanwälte: ddp media GmbH wegen angebliche Urheberrechtsverletzung an Fotos

Die ksp Rechtsanwälte machen im Auftrag der ddp media GmbH Schadensersatzforderungen wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an Fotos geltend. Wir erklären, wie Betroffene reagieren sollten.

Artikel lesen


Strafbarkeit einer Marken-, Urheber- oder Designrechtsverletzung

Strafbare Handlungen im gewerblichen Rechtsschutz: Neben unserer Tätigkeit im zivilrechtlichen Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, vertreten wir immer mehr Beschuldigte, die sich neben den zivilrechtlichen Ansprüchen wie Unterlassung, Schadensersatz etc. in einer Abmahnung sodann im Anschluss auch etwaiger Strafverfahren der Ermittlungsbehörden, oder bspw. im Markenrecht der Zollfahndungsbehörde ausgesetzt sehen.

Artikel lesen


Streitwert bei gewerblichem Fotoklau: 6.000,00 € pro verwendetem Foto ohne Abschläge bei Verwendung mehrerer Fotos

Das OLG Köln hat im Rahmen eines Beschlusses vom 06.03.2015 (Beschluss des OLG Köln vom 06.03.2015, Az: 6 W 15/15) bestätigt, dass grundsätzlich pro verwendetem Foto ein Gegenstandswert in Höhe von 6.000,00 € als angemessen anzusehen ist. Dies gilt grundsätzlich dann, soweit sich gewerbliche Händler gegenüberstehen. 

Artikel lesen


Unberechtigte urheberrechtliche Abmahnung: Kanzlei Heidicker erwirkt Urteil vor dem Amtsgericht Schweinfurt auf Kostenerstattung gegen Abmahner

Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt, wie nunmehr einmal mehr ein durch unsere Kanzlei erstrittenes Urteil vor dem Amtsgericht Schweinfurt vom 18.09.2017 zeigt. Eine Abmahnung kann bei einer richtigen Verteidigung daher schnell zum Boomerang für den Abmahner werden, wie der nachfolgende Fall eindrucksvoll zeigt.

Artikel lesen


Urheberrecht – Was ist das?

Das Urheberrecht gewährt dem Urheber Schutz für seine Leistungen, welche er auf geistigem Gebiet erbracht hat. Gegenstand des Urheberrechts sind daher Geistesschöpfungen. Das Gesetz bestimmt hierzu in § 1 UrhG, dass das Urheberrecht dem Schutz des Urhebers von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gewährt. 

Artikel lesen


Urheberrecht: Framing - BGH Urteil vom 09.07.2015 (Az: I-ZR 46/12)

Der Bundesgerichtshof hat am 09.07.2015 ein wegweisendes Urteil (Az: I-ZR 46/12) zur Frage des sogenannten Framing gefällt. Beim Framing handelt es sich um das Einbetten von Videos, Fotos, oder Textnachrichten in eine eigene Webseite, die sodann direkt auf der eigenen Webseite angesehen werden können. 

Artikel lesen


Urheberrechtliche Abmahnungen Rechtsanwalts Daniel Sebastian

Uns liegen aktuell zwei Abmahnungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH zur rechtlichen Beurteilung und weiteren Bearbeitung vor. Beide Abmahnungen sind an die gleiche Person, unsere Mandantschaft, adressiert.

Gegenstand der Abmahnungen ist jeweils der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung durch etwaiges Anbieten urheberrechtlich geschützten Materials in einer Tauschbörse.

Artikel lesen


Urhebervertragsrecht: Lizenzverträge für Künstler und Verwerter

Sie sind Künstler, Fotograf, Betreiber einer Fotoagentur, Werbegrafiker, Musiker oder Autor von urheberrechtlich geschützten Werken und möchten zur wirtschaftlichen Nutzung Ihres Werkes einem Dritten Nutzungsrechte an Ihren Werken einräumen? Oder Sie beabsichtigen als potentieller Verwerter sich Nutzungsrechte durch einen Urheber an dessen Werken zur wirtschaftlichen Verwertung einräumen zu lassen? 

Artikel lesen


Urteil wegen Verletzung von Fotorechten auf Amazon (Urteil des LG Köln vom 04.08.2022, Az: 14 O 327/21) - wichtige urheberrechtliche Haftungsfragen zu Fotoproblematiken - Erste Instanz durch uns gewonnen

Als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht sind wir tagtäglich mit verschiedenen Fällen in unterschiedlichsten Konstellationen im Bereich des Fotorechtes tätig. Neben der Verteidigung gegen fotorechtliche Abmahnungen und Schadenersatzforderungen von Bildagenturen sowie der Erstellung von urheberrechtlichen Verträgen zur Einräumung von Nutzungsrechten werden wir auch regelmäßig mit der Verfolgung von Unterlassungsansprüchen bei der Verwendung eigener Fotos beauftragt.

Artikel lesen


Vertragsstrafen-Forderung Frau Ramona Richter, Tierfotoagentur

Unserer Kanzlei liegt aktuell eine Forderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00€. Die Grundlage der Forderung soll ein Verstoß gegen ein Unterlassungsversprechen unserer Mandantschaft sein.

Artikel lesen


Waldorf Frommer Abmahnungen

In dieser Woche wurde unsere Kanzlei mit der Verteidigung einer Vielzahl von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer für unterschiedliche Rechteinhaber beauftragt.

Artikel lesen


Weitere Abmahnungen der DAZN Limited an Gaststättenbetreiber

Uns wurden in der 49. KW weitere Abmahnungen der DAZN Limited vorgelegt. Gegenstand ist hierbei stets der Vorwurf, dass in einer Gaststätte unberechtigt das Programm der DAZN Limited gezeigt wird.

Artikel lesen


Welche Kosten entstehen bei einem Filesharing-Mandat?

Für die Übernahme der Rechtsverteidigung gegen die urheberrechtliche Abmahnung vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine faire Pauschale im Rahmen einer sog. Vergütungsvereinbarung für die komplette außergerichtliche Vertretung. So ist sichergestellt, dass die Kosten für die anwaltliche Inanspruchnahme bereits bei der Beauftragung dem Mandanten bekannt sind. Kostentransparenz ist uns wichtig!

Artikel lesen


Wie kann ich mich gegen unberechtigte Meldungen gegenüber Amazon durch Konkurrenten wehren?

Behinderung durch Mitbewerber auf Amazon durch Meldung einer Markenverletzung oder weiterer gewerblicher Schutzrechtsverletzunge.

Artikel lesen

Wir benutzen Cookies, Schriften und Videos

Auf unserer Website kommen verschiedene Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzlich auch ohne das Nutzen von Cookies zur Matomo Webanalyse nutzen. Auch bindet unsere Website Schriften und Videos von externen Quellen wie Adobe oder YouTube ein. Hinsichtlich des Datenschutzes erhalten Sie weitere Informationen zur Datenerhebung und -weiterleitung in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.