Oops, wer hat das Formular gegessen?

Mahnbescheid Amtsgericht Wedding wegen Filesharing Koch Media GmbH - beantragt durch rka Rechtsanwälte - erhalten?

Aktuell werden wieder zahlreiche Mahnbescheide des Amtsgerichts Wedding, beantragt durch die rka Rechtsanwälte im Auftrag der Koch Media GmbH wegen Filesharings zugestellt. Unsere Kanzlei bearbeitete alleine in den letzten drei Wochen eine zweistellige Anzahl an derartigen Mandaten.

Ein derartiger Mahnbescheid aus Mitte Dezember ist Gegenstand eines neuerlichen Mandates in unserer Kanzlei. Geltend gemacht werden in dem Mahnbescheid Kosten von insgesamt 1.862,22 € inkl. Zinsen und Verfahrenskosten. Anlass zur Beantragung des Mahnbescheids bot ein Fall aus dem September 2014. Zum damaligen Zeitpunkt erhielt unsere damals noch nicht durch uns vertretene Mandantschaft ein urheberrechtliches Abmahnschreiben aufgrund von vermeintlichen Filesharings an dem Werk „Goat Simulator“ der Koch Media GmbH. Nach Erhalt der Abmahnung wurde sodann keine Einigung mit den rka Rechtsanwälten hinsichtlich der geforderten gemachten Kosten (damals: 1.495,40 €) erzielt. Daher beantragten die rka Rechtsanwälte Mitte Dezember einen Mahnbescheid beim Amtsgericht Wedding, um die Verjährung des Anspruches zu hemmen.

Jahresende: Verjährung!

Am Ende eines jeden Jahres verjähren Ansprüche, die drei Jahre zuvor (also 2014) entstanden sind. Die Verjährung kann jedoch dadurch gehemmt werden, wenn noch vor Ablauf des 31.12. ein Mahnbescheid beantragt und dieser sodann umgehend zugestellt wird. Durch ein Mahnbescheidsverfahren entstehen weitere Gerichts- und Verfahrenskosten.

Daher besser sofort zum Fachanwalt!

Dieser Fall - und die weiteren in unserer Kanzlei bearbeiteten Mandate dieser Art - zeigen wieder einmal, dass unsere These stimmt: Niemand wird vergessen! Wenn auf eine urheberrechtliche Abmahnung selbständig eine Unterlassungserklärung abgegeben wird ohne eine Einigung bzgl. der geforderten Kosten zu erzielen, oder die Abmahnung gar vollständig ignoriert wird, droht die Einleitung eines Mahnbescheidsverfahrens.

Mahnbescheid erhalten?

Wenn Sie kürzlich einen Mahnbescheid erhalten haben sollten, oder er in den nächsten Tagen des neuen Jahres bei Ihnen zugestellt werden sollte, sollten Sie spätestens jetzt unverzüglich rechtsanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Wird ein Mahnbescheid ignoriert, wird regelmäßig nach Ablauf von 14 Tagen ein Vollstreckungsbescheid gegen Sie beantragt werden, aus dem sodann die Zwangsvollstreckung betrieben werden könnte.

Haben Sie einen Mahnbescheid oder eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten? Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Welche Vorteile bietet mir die Kanzlei Jan B. Heidicker?

Unsere Rechtsanwälte sind Experten auf ihrem Gebiet. Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Herr Heidicker ist zusätzlich Fachanwalt für Urheber- und Markenrecht und steht Ihnen im Bereich des Urheberrechts kompetent zur Seite. Wir verfügen über große Erfahrungen in den Bereichen des Marken-, Wettbewerbs-, Urheber- und Medienrechts.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage www.kanzlei-heidicker.de, unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de und unserem YouTube-Kanal:

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