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Praxisrelevanz Urheberrecht / illegaler Download / Fotoklau / Vergütung

Neben den klassischen praxisrelevanten Fragen des Urheberrechts, wie beispielsweise im Bereich des Verlagsrechts, gewinnt das Urheberrecht in den letzten Jahren mehr und mehr Bedeutung für das Internet.

I. Filesharing / illegaler Musikdownload / Upload

In den letzten fünf bis sechs Jahren haben urheberechtliche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Rahmen von so genannten Internettauschbörsen erheblich zugenommen. Dem Abgemahnten wird regelmäßig hierbei vorgeworfen, im Rahmen einer so genannten Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte Musikstücke, Filme oder Hörbücher angeboten zu haben. Neben der regelmäßig geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung werden von dem Abgemahnten nicht unerhebliche Schadensersatzbeträge gefordert.

Schätzungen gehen dahin, dass einige bekannte Kanzleien in diesem Bereich bis zu 75.000 Abmahnungen im Jahr an etwaige Urheberrechtsverletzer versenden. Da die in den Abmahnungen gleichzeitig geltend gemachten Schadensersatzbeträge regelmäßig im Bereich zwischen 200,00 € bis 1.300,00 € liegen, ist die Bedeutung solcher Abmahnungen und Urheberrechtsverletzungen immens.

Aufgrund der Vielzahl der von uns bearbeiteten Mandate in diesem Bereich möchte ich höflichst auf unseren Sonderratgeber „Filesharing" verweisen, in dem Sie mehrere Informationen zu der Problematik des Filesharings und der Verteidigung gegen Abmahnungen durch unsere Kanzlei erhalten.

II. „Fotoklau"

Ein weiteres Phänomen, was sich in den letzten Jahren gehäuft hat, ist der so genannte „Fotoklau" im Internet.

Diesbezüglich möchte ich ebenfalls höflichst auf unseren Artikel „Die Verwendung fremder Fotos im Internet: Abmahngefahr wegen Urheberrechtsverletzung!" verweisen.

Sollten Sie eine Abmahnung wegen der rechtswidrigen Verwendung fremder Fotos erhalten haben, können Sie uns gerne für Ihre Verteidigung beauftragen. Auch setzen wir Ihre Ansprüche bei der Verletzung Ihrer Urheberrechte konsequent für Sie durch.

III. Vergütungsfragen

Ein weiterer Punkt, der eine erhebliche Praxisrelevanz des Urheberrechts aufzeigt, sind alle Fragen Rund um die Vergütung des Urhebers. Auch hierbei stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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