Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, senden Sie und diese gerne unverbindlich zu und rufen uns an. Im Falle der Zusendung werden wir unmittelbar mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Wir verfügen insbesondere im Bereich der Bearbeitung von Urheberrechtsverletzungen dieser Art über eine erhebliche Expertise.
Die Abmahnung im Überblick:
Vorwurf: Urheberrechtsverletzung durch öffentliche Ausstrahlung von Fußballübertragungen
Forderung: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe 6.000,00 €
Geldforderung: Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.750,00 €; zzgl. Abschluss eines Abonnemenvertrages für ein Jahr
Gerne senden Sie Ihre Abmahnung an ra@kanzlei-heidicker.de! Wir rufen unmittelbar zurück.