Oops, wer hat das Formular gegessen?

Mahnbescheid rka Anwälte: Schadensersatz nach urheberrechtlicher Abmahnung

Ein aktuell zugestellter Mahnbescheid des Amtsgerichts Wedding, beantragt von der Anwaltskanzlei rka im Auftrag der Koch Media GmbH aus Höfen in Österreich, ist derzeit Gegenstand eines Mandates in unserer Kanzlei. Unsere Partei wird darin zur Zahlung von insgesamt 1.584,32 € aufgefordert. Wie sollte reagiert werden?

Die ursprüngliche Abmahnung aus dem Dezember 2012 war unserer Mandantschaft zu keinem Zeitpunkt zugegangen. Nachdem unsere Partei den uns nunmehr vorliegenden Mahnbescheid zugestellt bekam, wandte diese sich umgehend an unsere Kanzlei. Der hierin geforderte Betrag in Höhe von 1.584,32 € gliedert sich auf folgende Einzelsummen auf:

- 640,20 € Schadensersatz wegen unerlaubter Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke

- 612,80 € Anwaltskosten wegen ursprünglicher Abmahnung

- 170,50 € Verfahrenskosten Mahnbescheid

- 160,82 € Zinsen

Bei Zustellung eines Mahnbescheids sollten Sie unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Ein ignorieren eines Mahnbescheids ist die denkbar schlechteste Lösung. Die Gegenseite könnte sodann u. U. einen Vollstreckungsbescheid beantragen und die Zwangsvollstreckung einleiten. Daher ist eine anwaltliche Beratung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt unabdingbar. So kann die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet werden und weiter Schaden abgewandt werden.

Wurde Ihnen ein Mahnbescheid zugestellt?

Wir raten Ihnen dazu, unmittelbar spezialisierte anwaltliche Hilfe aufzusuchen. Ihr individueller Sachverhalt muss mit Ihnen rückbesprochen und eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Unterzeichnen Sie nicht die der Abmahnung häufig mitgesandte Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Beratung. Häufig kann diese als Schuldeingeständnis gewertet werden. Lassen Sie sich unbedingt von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Sie sollten die Abmahnung keinesfalls ignorieren, da die Gegenseite ansonsten gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten könnte, was mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden wäre.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir benutzen Cookies, Schriften und Videos

Auf unserer Website kommen verschiedene Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzlich auch ohne das Nutzen von Cookies zur Matomo Webanalyse nutzen. Auch bindet unsere Website Schriften und Videos von externen Quellen wie Adobe oder YouTube ein. Hinsichtlich des Datenschutzes erhalten Sie weitere Informationen zur Datenerhebung und -weiterleitung in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.