Schlagwortsuche
Zivilrecht
Corona - Erstattungsansprüche bei Veranstaltungen, Rückzahlungsansprüche von Kita- oder OGS-Gebühren
Neben den gesundheitlichen Gefahren, die durch das Coronavirus für die Bevölkerung ausgehen, sowie den erheblichen sozialen Einschränkungen, denen nahezu alle Europäer derzeit unterliegen, stellt sich die Frage, inwieweit in rechtlicher Hinsicht bei der Absage von Veranstaltungen, wie beispielsweise Fußballspielen, Konzerten oder anderen Kulturveranstaltungen mit etwaigen Erstattungsansprüchen wegen Ticketkäufen umzugehen ist. Ein weiterer Aspekt, der uns bereits in unserer täglichen Praxis nunmehr mehrfach erreicht hat, ist die Frage, inwieweit beispielsweise Gebühren für die Kindertagesstätte (Kitas) oder für Ganztagsbetreuungen in Schulen von betroffenen Eltern zurückverlangt werden können.
Coronavirus - Ansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Selbstständige und Unternehmer
Vielfach stellt sich an diesen Tagen die Frage von Unternehmern und Selbstständigen, inwieweit der wirtschaftliche Ausfall, der mit dem Coronavirus zusammenhängt, entschädigt werden kann.
Coronavirus und seine wirtschaftlichen Folgen
Das Coronavirus, welches Deutschland und ganz Europa derzeit im Griff hat, führt neben seinen Folgen für Gesundheit, Gesellschaft und Soziallleben insbesondere im wirtschaftlichen Bereich von Unternehmen zu erheblichen Problemen, die von einfachen Umsatzverlusten bis hin zu Liquiditätsproblemen führen können.
Die Kaufrechtsreform seit dem 01.01.2018 – Auswirkungen auf den Onlinehandel?
Zum 01.01.2018 hin wurde das Kaufrecht in einigen kleinen aber nicht unwesentlichen Bereichen ergänzt und geändert.Zentral geht es dabei um zweierlei. Wie es in der Drucksache 18/8486 des deutschen Bundestages heißt, geht es zum einen um eine Erweiterung des kaufrechtlichen Nacherfüllungsanspruchs (§ 439 Abs. 3 BGB) und um Regelungen zum Rückgriff des Verkäufers (§§ 445a, 445b BGB).
Wie können Sie uns bei einer negativen Bewertung beauftragen?
Sollten Sie und/oder Ihr Unternehmen mit negativen Bewertungen konfrontiert sein, bieten wir Ihnen hierzu eine kostenlose Ersteinschätzung an.