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Verband bayrischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.
Abmahnung Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V.
Unsere Kanzlei wurde erneut in mehreren Fällen bezüglich wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen des Verbandes bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. beauftragt. Mehrere hundert Fälle sind zwischenzeitlich in den letzten Jahren von uns vertreten, beraten und betreut worden.
Abmahnung Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb: Wegen Verkauf von (Autos) Kraftfahrzeugen
Der Wettbewerbsverband "Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V." spricht wieder Abmahnungen aus. Uns liegen aktuell in unserer Kanzlei gleich mehrere Fälle vor. Wird Ihnen ebenfalls vorgeworfen, angeblich Autos im gewerblichen Umfang online verkauft zu haben? Warum Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen sollten, erklären wir in diesem Ratgeberbeitrag.
Abmahnung vom Verband bayrischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. erhalten?
Haben Sie, ebenso wie einer unserer aktuellen Mandanten, eine Abmahnung des Vereins "Verband bayrischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V." erhalten? Werden Ihnen Wettbewerbsverstöße vorgeworfen und sollen Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen? Dann beachten Sie die Verhaltenstipps in diesem Ratgeberartikel!
Verband bayrischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb: Vertragsstrafe von 35.000 Euro gefordert
Wir bearbeiten in unserer Kanzlei aktuell einen Fall, in dem von unserem Mandanten die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 35.000,00 Euro verlangt wird wegen angeblicher Verstöße gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Die Vertragsstrafe wird vom Verband bayrischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. gefordert.