Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb: Wegen Verkauf von (Autos) Kraftfahrzeugen

Der Wettbewerbsverband "Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V." spricht wieder Abmahnungen aus. Uns liegen aktuell in unserer Kanzlei gleich mehrere Fälle vor. Wird Ihnen ebenfalls vorgeworfen, angeblich Autos im gewerblichen Umfang online verkauft zu haben? Warum Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen sollten, erklären wir in diesem Ratgeberbeitrag.

In dem Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. sind diverse Kfz-Innungen aus dem Freistaat Bayern organisiert. Seit geraumer Zeit spricht der Wettbewerbsverband Abmahnungen wegen des angeblichen und angeblich unzulässigen Verkaufs von PKW im Internet im gewerblichen Umfang aus. Zuvor hatten einzelne Kfz-Innungen aus Bayern und anderen Gebieten Deutschlands eigenständig angebliche Rechtsverletzungen im Internet abgemahnt. Sie finden dazu Ratgeberartikel in unserem Abmahnblog.

Neuerlicher Vorwurf: Unser Mandant soll beim Online-Verkauf von PKW angegeben haben, als Privatverkäufer aufzutreten. Tatsächlich läge aber angesichts der Anzahl der zum Verkauf angebotenen Kraftfahrzeuge binnen eines Jahres bereits gewerbliches Handeln vor.

Im vorliegenden Fall liege, so heißt es im Abmahnschreiben, keine rein private Verkaufstätigkeit mehr vor, sondern bereits gewerbliches Handeln. Adressaten von Abmahnungen des Verbands werden dann dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und eine abmahnbezogene Kostenpauschale in Höhe von meist 299,31 € zu bezahlen. Mit einer Unterlassungserklärung würden sich die Abgemahnten dazu verpflichten, im Falle eines Verstoßes künftig eine Vertragsstrafe an die Innung zu zahlen.

Unterschiede private - gewerbliche Verkäufer:

Gewerbliche Verkäufer haben unter anderem eine Vielzahl von Informationspflichten zu erfüllen, deren Fehlen einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann und von Mitbewerbern - wie vorliegend geschehen - abgemahnt werden kann. Die nachfolgende Tabelle ist dabei keinesfalls abschließend. Folgende Informationspflichten muss ein gewerblicher Händler bspw. erfüllen:

gewerblicher Verkäufer

privater Verkäufer

- Gewährleistung 2 Jahre (Neuware)

- Gewährleistung auch bei Gebrauchtwaren

- Beweislastumkehr bei Gewährleistung

- Transportgefahr bei Versendungskauf

- Widerrufsrecht vorgeschrieben

- Umsatzsteuerausweis (außer Kleinunternehmer)

- nahezu kein Haftungsausschluss möglich

- Pflichtangaben, unternehmensbezogene Angaben

- Ggf. Pflichtmitgliedschaft in Handelskammer

- Ggf. Pflichtversicherungen

- kein Widerrufsrecht nötig

- Haftungsausschluss möglich

Wann liegt gewerbliches Handeln vor?

So schnell und einfach diese Frage gestellt ist, so schwer ist deren pauschale Beantwortung. Das liegt daran, dass es schlicht und einfach keine pauschale Grenze gibt, ab deren Überschreiten von einer gewerblichen Tätigkeit zu sprechen ist. Stattdessen hat die Rechtsprechung eine Vielzahl von Kriterien entwickelt, die in eine umfassende Beurteilung der Verkaufstätigkeit einfließen muss. Zu berücksichtigen sind unter anderem:

  • Anzahl der aktiven Angebote
  • Anzahl der angebotenen Artikel
  • Verkauf von Gebraucht- oder Neuware?
  • Dauer der Verkaufstätigkeit
  • Anzahl der erhaltenen Bewertungen

Wurden Sie abgemahnt? Beachten Sie folgende Reaktionstipps:

In diesem Ratgebervideo erläutert Rechts- und Fachanwalt Jan B. Heidicker, worauf Abgemahnte im Falle einer Abmahnung achten sollten. Er hat dabei wichtige Tipps und Ratschläge, die von Abgemahnten in ihrem eigenen Interesse beachtet werden sollten.

Kostenlose Ersteinschätzung: Gerne können Sie uns nach Erhalt Ihres Abmahnschreibens via Telefon (02307-17062) oder E-Mail (ra@kanzlei-heidicker.de) kontaktieren. Wir werden dann Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage www.kanzlei-heidicker.de

Wir benutzen Cookies, Schriften und Videos

Auf unserer Website kommen verschiedene Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzlich auch ohne das Nutzen von Cookies zur Matomo Webanalyse nutzen. Auch bindet unsere Website Schriften und Videos von externen Quellen wie Adobe oder YouTube ein. Hinsichtlich des Datenschutzes erhalten Sie weitere Informationen zur Datenerhebung und -weiterleitung in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.