Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Bockermann, Ksoll, Griepenstroh, Osterhoff Patentanwälte: Julian Brandt wegen „Tchuligom“

Weil unser Mandant im Internet Textilien mit dem Aufdruck "Tchuligom" angeboten haben soll, dies aber eine geschützte Marke von Julian Brandt sei, wurde er kürzlich von der Patentanwaltskanzlei Bockermann, Ksoll, Griepenstroh, Osterhoff abgemahnt.

Die Bezeichnung "Tchuligom" ist eine beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragene Wortmarke (Registernummer 30 2019 211 286). Markeninhaber ist Herr Julian Brandt (Nordrhein-Westfalen). Herr Brandt betreibt laut Abmahnschreiben einen Onlineshop, über den er diverse Textilien vertreibt. Unser Mandant bietet, so der Vorwurf, im Internet ebenfalls Textilien an. Diese habe er unzulässiger Weise mit der Marke von Herrn Brandt bedruckt. Insbesondere eine Genehmigung von Herrn Brandt liege hierfür nicht vor. Gemäß § 14 Abs. 2 MarkenG ist es Dritten untersagt, ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke die Gefahr von Verwechselung besteht. Dies liege aber im Fall unseres Mandanten vor. Daher liege eine Markenrechtsverletzung vor.

Forderungen in der Abmahnung:

Aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzung wird von dem Adressaten der Abmahnung (unserem Mandanten) einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Andererseits werden Anwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe von 50.000 € (also 1.822,96 €) gefordert. Ferner werden Auskunftsansprüche, Rückruf, Vernichtung und schließlich Schadensersatz geltend gemacht.

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass wir in der Vergangenheit bereits mehrfach Mandanten vertreten haben, die eine "Tchuligom" - Abmahnung im Auftrag von Julian Brandt oder eine entsprechende Berechtigungsanfrage erhalten hatten. Zu dem Abmahnschreiben können wir sagen, dass wir erhebliche Zweifel an der Berechtigung der Abmahnung haben, da wir daran zweifeln, dass das Kennzeichen „Tchuligom“ markenmäßig genutzt wird, was jedoch Voraussetzung einer jedweden Markenrechtsverletzung ist. Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz hat in den vergangenen Jahren verschiedene Gerichtsverfahren für Mandanten geführt, die sich mit einer Abmahnung aus der Textildruckbranche auseinander zu setzen hatten. Insoweit besteht die eindeutige Tendenz der Gerichte, bei sogenannten "Fun-Shirts" eine markenmäßige Verwendung gerade nicht anzunehmen. 

Dies bedeutet allerdings nicht, dass Sie eine Abmahnung einfach ignorieren sollten. In diesem Fall könnte die Gegenseite gegen Sie z.B. bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Sie sollten sich mit den Vorwürfen einer Abmahnung spezialisiert unter Zuhilfenahme eines Fachanwalts auseinandersetzen. Es gibt immer verschiedene Möglichkeiten, mit einer Abmahnung umzugehen. Welches Vorgehen im Einzelfall sinnvoll und Ihren persönlichen Zielen nahekommend ist, hängt von den individuellen Umständen ab. Wenn Sie z.B. kein Interesse an dem fortwährenden Verkauf der Waren haben, kommt die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung in Betracht, soweit die Vorwürfe überhaupt zutreffend sind. Sie sollten es unterlassen, auf eine Abmahnung selbständig zu reagieren. Wenn Sie bspw. die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben würden, könnten Sie ein Schuldeingeständnis abgeben. 

Unsere Kanzlei hilft Ihnen bundesweit

Wir verfügen unter anderem im Bereich des Markenrechts über eine erhebliche langjährige Erfahrung. Privatpersonen, Freiberufler, Onlinehändler, Unternehmer und Firmen vertrauen auf unsere Kompetenz bei markenrechtlichen und anderen Streitigkeiten. Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir eine an Ihre Situation angepasste Verteidigungsstrategie. Unser Ziel lautet dabei stets die rasche, rechtssichere und möglichst kostengünstige Beilegung des Streits. Von uns können Sie volle Kostentransparenz erwarten. Im Falle einer außergerichtlichen Vertretung vereinbaren wir mit Ihnen einen fairen und transparenten Pauschalpreis. 

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de 

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