Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung FPS Rechtsanwälte: Wegen Designrechte der The Gillette Company

Eine aktuelle Abmahnung der FPS Rechtsanwälte im Auftrage der Firma The Gillette Company liegt uns aktuell zur Bearbeitung in unserer Kanzlei vor. In der Abmahnung wird die Verletzung von Designrechten von der The Gillette Company gerügt.

Konkret heißt es, unsere Mandantschaft habe über das Onlinehandelsportal eBay Rasierklingen zum Kauf angeboten, die die Designrechte von Gillette verletzen würden. The Gillette Company habe ihre Designs unter den Nummern RCD000388574-0001 und RCD000388590-001 europaweit eintragen lassen.

Wie lauten die Forderungen?

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Erteilung der Auskunft u.a. über Ankauf und Vertrieb

- Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung nach einem Streitwert von 50.000,-€ in Höhe von 1.531,90,-€

Ein Schadensersatzbetrag wird zunächst lediglich dem Grunde nach geltend gemacht und soll erst nach Auskunftserteilung konkret beziffert werden.

Wie sollte reagiert werden?

Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgesandte Unterlassungserklärung ungeprüft. Unserer Auffassung nach ist diese nachteilig vorformuliert. Dies gilt insbesondere für den Umstand, dass eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00€ für jeden Fall der Zuwiderhandlung beziffert wird.

Lassen Sie sich am besten durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz im Falle des Erhalts einer solchen Abmahnung beraten. Wohlmöglich ist es angezeigt eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, da der Unterlassungsanspruch einen sehr hohen Streitwert und somit auch ein hohes Prozesskostenrisiko mit sich bringt.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

- Fristen notieren und einhalten

- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner

- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge

- Ruhig bleiben

Was können wir für Sie tun?

Unsere Kanzlei hat in der Vergangenheit bereits zahlreiche Mandanten gegen eine Abmahnung der vorliegenden Art verteidigt. Daher weisen wir entsprechende Fachkenntnisse auf und kennen die Gegenseite bereits gut. Wir sind Fachanwaltskanzlei für den gewerblichen Rechtsschutz, der das Markenrecht umfasst, auf solche Fälle hochspezialisiert. Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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