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Designrecht


Abmahnung der Capteq GmbH wegen Designrechtsverletzung

Derzeit wird eine designrechtliche Abmahnung der Kanzlei Madert Wohlgemuth Fahr & Partner im Auftrage der Capteq GmbH durch unsere Kanzlei verteidigt.

Unsere Mandantschaft wird vorgeworfen, durch das Angebot von sog. Waveboards über einen gewerblichen eBay Account bestehende deutsche Designrechte der Cateq GmbH unter den Designnummern 402015200489-001, 402015200489-002, 402015200489-003 verletzt zu haben.

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Abmahnung Fleuchaus & Gallo Patent-und Rechtsanwälte: Heribert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co.KG

Unsere Fachanwaltskanzlei wurde aktuell mit der Verteidigung gegen eine Abmahnung der Patent- und Rechtsanwälte Fleuchaus & Gallo im Auftrag der Heribert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co. KG beauftragt. Gerügt wird eine Designrechtsverletzung an dem eingetragenen Design der Heribert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH &Co. KG.

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Abmahnung FPS Rechtsanwälte: Wegen Designrechte der The Gillette Company

Eine aktuelle Abmahnung der FPS Rechtsanwälte im Auftrage der Firma The Gillette Company liegt uns aktuell zur Bearbeitung in unserer Kanzlei vor. In der Abmahnung wird die Verletzung von Designrechten von der The Gillette Company gerügt.

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Abmahnung im Designrecht: Was ist zu beachten? Wie kann hier verteidigt werden?

Zum gewerblichen Rechtsschutz gehört neben den klassischen Gebieten des Wettbewerbsrechtes, des Markenrechtes sowie den Grundzügen des Urheberrechtes auch bekanntlich das Designrecht. Bei einem Design handelt es sich um ein Schutzrecht, welches ähnlich wie die Marke, ein eingetragenes Schutzrecht darstellt. Die Anforderungen, welche an die Eintragung eines Designs gestellt werden, sind im Vergleich zur Marke weitaus geringer. So prüft das Markenamt hierbei mehr oder minder lediglich die formellen Voraussetzungen und die Frage, ob das eingereichte Design per se als schutzfähig gilt. Die weiteren Voraussetzungen, insbesondere die Neuheit, oder die Frage, ob das eingetragene Design gegen Designs Dritter verstößt, wird durch das DPMA nicht geprüft.

Alleine aus diesem Umstand ergeben sich im Falle des Erhaltes einer Abmahnung wegen der potentiellen Verletzung von Designrechten durchaus andere Ansatzpunkte für die Verteidigung als bei den übrigen Schutzrechten. Sicherlich steht zunächst die Frage im Raum, inwieweit das in einer designrechtlichen Abmahnung gerügte Verhalten, im Regelfall der Vorwurf, dass ein bestimmtes Produkt von Ihnen gegen Designrechte des vermeintlichen Rechteinhabers verstößt, im Vordergrund.

Genaues Hinsehen, Analysieren, Vergleichen und exakte Kenntnis der Prüfungsschritte bei der Frage, ob eine etwaige Designrechtsverletzung vorliegt, sind unabdingbar.

Wir haben bereits hunderte von designrechtlichen Abmahnungen vertreten. Hierbei sind und waren wir sowohl auf der passiven Seite, d. h. in der Verteidigung, als auch in der aktiven Verfolgung von Designs für unsere Mandanten bereits tätig. Gerade Gerichtsverfahren, die im Designrecht geführt werden, sind oft umfangreich und für den allgemeinen Rechtsanwalt häufig schwierig zu führen, da es sich bei dem Designrecht um eine absolute Spezialmaterie handelt.

Weitere Ansatzpunkte, die im Falle der Verteidigung gegen eine designrechtliche Abmahnung von Bedeutung sein können, ist hierbei das Tatbestandsmerkmal der Neuheit. Wie eingangs erwähnt, wird nämlich die Neuheit nicht geprüft. Wenn Sie beispielsweise ein Design zur Eintragung bringen, welches schon existiert, wird Ihnen dies im ersten Schritt auf jeden Fall auch gelingen. Die Frage der Neuheit ist daher häufig wichtiger Verteidigungsansatz. Insoweit arbeiten wir, wenn es nötig ist, durchaus auch mit Patentanwälten zusammen, die im Hinblick auf das Designrecht Recherchen vornehmen. Diese Neuheit könnte sodann einem Rechteinhaber, der Sie in Anspruch nimmt, einerseits außergerichtlich, sowie insbesondere auch gerichtlich entgegengehalten werden. Im gerichtlichen Verfahren besteht hierbei die Besonderheit, dass die Neuheit durch eine Widerklage eingewandt werden kann.

Auch in designrechtlichen Abmahnungen wird naturgemäß die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Auch hier gilt, dass diese keinesfalls vorschnell abgegeben werden sollte. Im Regelfall bietet sich hier die Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung an, soweit man sich überhaupt für die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung entscheidet. Hierbei spielen natürlich stets neben rein rechtlichen Aspekten auch wirtschaftliche Aspekte eine Rolle, die wir mit Ihnen gerne gemeinsam erörtern.

Neben dem Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden regelmäßig die Kosten der Rechtsverfolgung geltend gemacht, die vom Umfang her ähnlich mit denjenigen Kosten sind, die in wettbewerbsrechtlichen Fällen anfallen.

Auch steht dem Rechteinhaber beim tatsächlichen Vorliegen einer Designverletzung ein Anspruch auf Schadenersatz zu.

Sollten auch Sie eine Abmahnung aus dem Designrecht erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Expertise zur Verfügung. Wir vertreten einerseits Abgemahnte, als auch Designrechtsinhaber bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Dritten. Sollten Sie einen solchen Sachverhalt vorliegen haben, bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Wir würden sodann alle weiteren Schritte mit Ihnen besprechen und würden uns im Falle eines Falles über eine Kontaktaufnahme sehr freuen.

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Abmahnung Kanzlei Cantaluppi & Partner: Alpina Raggi S.p.A wegen Motorradrädern

Unserer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz liegt zurzeit eine Abmahnung der italienischen Kanzlei Cantaluppi & Partner im Namen der Alpina Raggi S.p.A vor.

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Abmahnung Kanzlei Loschelder: Zack GmbH wegen Designmuster zu Handtuchhaken

Ein seitens der Zack GmbH aus Oststeinbek als designmusterrechtlich geschützter angebotener Wandhaken, bzw. Handtuchhaken stellt den Gegenstand einer aktuellen Abmahnung der Anwaltskanzlei Loschelder aus Köln dar. In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, durch das Anbieten eines ähnlichen Wand- bzw. Handtuchhakens die Designrechte der Zack GmbH zu verletzen.

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