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VON HAVE Fey


Abmahnung der Elara GmbH durch VON HAVE FEY vom 11.01.2024 wegen Markenrechtsverletzung

Uns wurde erneut  ein aktuelles markenrechtliches Abmahnschreiben der Elara GmbH vorgelegt. Das Schreiben datiert vom 11.01.2024. Die Elara GmbH lässt sich hierbei von der Kanzlei VON HAV FEY vertreten, wobei die frühere Vertretung durch die Rechtsanwaltskanzlei nach unseren Informationen durch die Kanzlei CBH erfolgte.

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Abmahnung und einstweilige Verfügung im Auftrag der MO Streetwear GmbH durch die Kanzlei Von Have Fey

Uns wurde ein Beschluss in Form einer einstweiligen Verfügung des LG  Düsseldorf vorgelegt, welcher im Auftrag der MO Streetwear GmbH gegen unsere Mandantschaft erwirkt wurde.

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