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VON HAVE Fey
Abmahnung der Elara GmbH durch VON HAVE FEY vom 11.01.2024 wegen Markenrechtsverletzung
Uns wurde erneut ein aktuelles markenrechtliches Abmahnschreiben der Elara GmbH vorgelegt. Das Schreiben datiert vom 11.01.2024. Die Elara GmbH lässt sich hierbei von der Kanzlei VON HAV FEY vertreten, wobei die frühere Vertretung durch die Rechtsanwaltskanzlei nach unseren Informationen durch die Kanzlei CBH erfolgte.
Abmahnung und einstweilige Verfügung im Auftrag der MO Streetwear GmbH durch die Kanzlei Von Have Fey
Uns wurde ein Beschluss in Form einer einstweiligen Verfügung des LG Düsseldorf vorgelegt, welcher im Auftrag der MO Streetwear GmbH gegen unsere Mandantschaft erwirkt wurde.