Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung der Elara GmbH durch VON HAVE FEY vom 11.01.2024 wegen Markenrechtsverletzung

Gegenstand der markenrechtlichen Abmahnung ist hierbei der Vorwurf an unsere Partei, dass diese das zu Gunsten der Elara GmbH geschützte Kennzeichen „elara“ zur DE-Marke 30 2012 061 998 genutzt habe. Neben der Marke „elara“ verfügt die Rechteinhaberin auch über eine Marke mit dem Namen „Chunkyrayan“. Unsere Partei soll hierbei das Kennzeichen „elara“ im Rahmen ihres Onlineshops bei der näheren Produktbeschreibung verwendet haben, obwohl es sich bei dem angebotenen Modestück nicht um ein Produkt aus dem Hause der Elara GmbH handelt.

Was wird von dem Abgemahnten gefordert?

Zunächst wird die Abgabe einer die Wiederholungsgefahr ausräumenden strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, welches vorformuliert dem Abmahnschreiben beiliegt. Daneben werden Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 100.000,00 €, mithin ein Zahlbetrag in Höhe von 2.171,50 €, verlangt.

Schließlich werden Auskunftsansprüche geltend gemacht, wonach der Abmahnadressat unter Vorlage geeigneter Unterlagen Auskunft zu erteilen hat über Namen und Anschrift des Herstellers, der Lieferanten, sämtlicher gewerblicher Abnehmer oder Auftraggeber sowie die Mengen der erhaltenen und/oder bestellten Waren. Auch werden Informationen zu den Ein- und Verkaufspreisen sowie zu dem erzielten Gesamtumsatz und zum Gewinn erwartet.

Ferner wird auch grundsätzlich die Zahlung eines Schadenersatzbetrages verlangt, in dem in der strafbewehrten Unterlassungserklärung vorformuliert ist, dass sich der Abgemahnte dazu verpflichten soll, alle Schäden zu ersetzen, die durch die beanstandete Handlung entstanden sind oder noch entstehen werden.

Wie ist mit diesem Abmahnschreiben umzugehen?

Zunächst ist natürlich zu prüfen, inwieweit der erhobene Vorwurf zutrifft. Ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt oder nicht, ist stets eine Frage des Einzelfalles. Wenngleich der Laie häufig der Ansicht sein mag, dass sich die Fälle doch ähneln, kommt es gerade im Markenrecht auf zahlreiche Details und die Kenntnis der diffizilen Rechtsprechung an. Ob eine Markenrechtsverletzung gegeben ist oder nicht, wird Ihnen ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz häufig genau, in vielen Fällen jedoch auch zumindest tendenziell beantworten können.

Bitte beachten Sie für den Erhalt einer Abmahnung folgende Grundregeln:

  • Ruhe bewahren
  • Fristen einhalten
  • Keine Kontaktaufnahme mit dem Gegner
  • Keine ungeprüfte Abgabe der vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir sind auf das Markenrecht hoch spezialisiert. Herr Rechtsanwalt Jan B. Heidicker ist u. a. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, zu dem auch das Markenrecht gehört. Wir haben bereits im Übrigen des Öfteren gegen die Elara GmbH in den letzten Monaten Fälle und Mandanten vertreten. Für den Fall des Erhaltes einer Abmahnung stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Sie erhalten bei uns eine kostenlose Ersteinschätzung. Hierzu senden Sie uns das Abmahnschreiben gerne vorab per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zu. Wir melden uns bei Ihnen im Regelfall noch am gleichen Tage zurück. Alternativ rufen Sie uns gerne auch unter 02307/17062 an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und sind uns sicher, dass wir Ihnen rechtssicher weiterhelfen können.

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