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Abmahnung durch den Deutschen Konsumentenbund e.V.
Unsere Kanzlei wurde kürzlich aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Deutschen Konsumentenbund e.V. beauftragt.
Dieser sei als anerkannter Verbrauchendenschutzverband gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 UKlaG als qualifizierte Einrichtung in die „Liste qualifizierter Einrichtungen“ nach § 4 UKlaG beim Bundesamt für Justiz in Bonn eingetragen.