Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung durch den Deutschen Konsumentenbund e.V.

Demnach falle auch aufgrund der Gesetzesänderung die Überwachung der Einhaltung weiter Teile des Verbraucherschutzrechts nun ausschließlich den qualifizierten Verbänden zu. Der Verbraucherverband wird dabei zum Schutz der Kollektivinteressen tätig.

Verbraucherverbände arbeiten dabei gemeinnützig und werden staatlich überwacht. In der Folge stellt sich der Deutsche Konsumentenbund e.V. umfangreich vor.

Im vorliegenden Falle wird unserer Mandantschaft ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz durch unlautere Werbeaussagen vorgeworfen. Im konkreten Falle ging es um Bewerbungen auf der Website der abgemahnten Person einer bestimmten Berufsbezeichnung ohne zur Führung dieser jeweiligen Berufsbezeichnung berechtigt zu sein.

So bedarf es für manche Berufsbezeichnungen grundsätzlich der jeweiligen Approbation. Dies stelle einen Rechtsverstoß und zugleich einen Verstoß gegen den Grundsatz der unternehmerischen Sorgfalt dar.

Sodann werden in der Folge eine Vielzahl von Rechtsquellen für den angemahnten Rechtsverstoß genannt. Es wird die abgemahnte Person aufgefordert, zum einen die beanstandeten Praktiken sofort unverzüglich einzustellen und diese auch künftig zu unterlassen.

In der Folge wird unter Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Des Weiteren wird unter Fristsetzung die Kostenerstattung für das abgemahnte Verfahren gemäß anliegender Rechnung gefordert.

Sodann folgen nochmals ausführliche Erläuterungen zu den geltend gemachten Ansprüchen des Deutschen Konsumentenbund e.V. Es werden Ausführungen dahingehend gemacht, wieso der Deutsche Konsumentenbund e.V. anspruchsbefugt ist, aus welchem Grund die abgemahnte Person vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens kontaktiert wird, aus welchem Grund eine Berechtigung besteht, eine Kostenerstattung zu verlangen sowie die Berechnung der Höhe der Kostenerstattung.

Ebenfalls finden Ausführungen zur Fristwahrung statt. Sollte keine Reaktion der abgemahnten Person innerhalb der gesetzten Fristen erfolgen, wird die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche angekündigt.

In der Folge wird nochmals ausführlich dargestellt, wie ein Rechtsstreit vermieden werden kann. Dies geschieht durch den rechtzeitigen Zugang einer Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie dem Ausgleich der geltend gemachten Kostenpauschale.

Zudem wird ausgeführt, dass innerhalb des Unterlassungsvertrages ggf. Übergangs- bzw. Aufbrauchfristen gewährt würden. Ausdrücklich wird betont, dass keine Vergleiche dahingehend geschlossen werden, dass die Unterlassungsansprüche gegen Zahlung eines Geldbetrages aufgegeben werden. Es wird nochmals über die Kosten eines potentiellen gerichtlichen Verfahrens aufgeklärt.

Haben auch Sie eine Abmahnung des Deutschen Konsumentenbund e.V. erhalten?

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, ist es stets wichtig, trotz der vielleicht auf den ersten Blick gering erscheinenden Summe der Gegenseite sich umfangreich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Hier muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob der geltend gemachte Verstoß vorliegt. Sodann sollte die abgemahnte Person ebenfalls darüber aufgeklärt werden, welche weiteren Schritte sie zu erledigen hat, um ihrer Unterlassungsverpflichtung, sofern die Abmahnung zutrifft, nachzukommen.

Aus Erfahrung wissen wir, dass sich viele Personen nicht über den Umfang und der Konsequenzen der von ihr abgegebenen Unterlassungserklärung bewusst sind. Ggf. könnte es ebenfalls wichtig sein, dass Sie auch im Anschluss durch einen Fachanwalt betreut werden, um Ihren Unterlassungsverpflichtungen nachzukommen und Rechtssicherheit zu haben.

Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Telefonnummer 02307/17062 erreichen. Wir sind auf wettbewerbsrechtliche Abmahnungen insbesondere auch von Verbänden spezialisiert.

Wir sehen Ihrer Rückmeldung entgegen.

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