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Kanzlei Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner Rechtsanwälte


Abmahnung 55Plus Medien GmbH Denecke Priess & Partner

Uns ist am 20.11.2014 eine Abmahnung der 55Plus Medien GmbH wegen Urheberrechtsverletzung an Fotomaterial zur Kenntnis gelangt.

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Abmahnung Kanzlei Denecke Priess & Partner iAd WENN GmbH

Die Kanzlei Denecke Priess & Partner mahnt aktuell für die WENN GmbH ab. In der uns vorliegenden Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, ein Foto, für deren Verwendung die WENN GmbH die ausschließlichen Verwertungsrechte innehabe, unerlaubterweise auf der von unserer Mandantschaft betriebenen Internetseite verwendet zu haben.

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Abmahnung und Vertragsstrafe 5000 € 55PLUS Medien GmbH

Uns liegt eine Abmahnung der 55PLUS Medien GmbH durch die Rechtsanwälte Denecke und Partner nebst Zahlungsaufforderung wegen einer vermeintlich verwirkten Vertragsstrafe in Höhe von 5000,00 € vor. Gegenstand der Zuwiderhandlung soll die erneute Möglichkeit der Abrufbarkeit eines Bildes auf der Homepage der Mandantschaft sein.

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Abmahnung wegen Verwendung von drei Lichtbildern

Uns wurde eine urheberrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Denecke von Haxthausen Priess & Partner vorgelegt, die im Auftrag der Firma Stock4B GmbH eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung durch die Verwendung von drei Lichtbildern im Internet rügen. Gefordert wird ein Gesamtbetrag in Höhe von 4043, 35 € sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

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