Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Kanzlei Denecke Priess & Partner iAd WENN GmbH

Die Kanzlei Denecke Priess & Partner mahnt aktuell für die WENN GmbH ab. In der uns vorliegenden Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, ein Foto, für deren Verwendung die WENN GmbH die ausschließlichen Verwertungsrechte innehabe, unerlaubterweise auf der von unserer Mandantschaft betriebenen Internetseite verwendet zu haben.

Was fordert die Gegenseite?

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird die sofortige Unterlassung, die Zahlung eines Schadensersatzbetrags in Höhe von 510,00 €, sowie der Ersatz von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 679,10 € und Internetrecherchekosten in Höhe von 85,00 € verlangt.

Was ist bei Erhalt einer solchen Abmahnung zu tun?

Sollten Sie ebenfalls eine solche Abmahnung der Kanzlei Denecke Priess & Partner erhalten haben, ignorieren Sie diese auf keinen Fall. Die Gegenseite könnte sodann einen Mahnbescheid gegen Sie beantragen oder sogar Klage einreichen.

Aber auch von einer vorschnellen Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung muss dringend abgeraten werden. Wird die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet, könnte dies als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Sehen Sie unser Ratgebervideo:

Unser Rat:

In fast allen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:

  • Bleiben Sie ruhig
  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig!

Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall

- Persönliche und enge Betreuung und Beratung

- Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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