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Infektionsschutzgesetz
Corona - Erstattungsansprüche bei Veranstaltungen, Rückzahlungsansprüche von Kita- oder OGS-Gebühren
Neben den gesundheitlichen Gefahren, die durch das Coronavirus für die Bevölkerung ausgehen, sowie den erheblichen sozialen Einschränkungen, denen nahezu alle Europäer derzeit unterliegen, stellt sich die Frage, inwieweit in rechtlicher Hinsicht bei der Absage von Veranstaltungen, wie beispielsweise Fußballspielen, Konzerten oder anderen Kulturveranstaltungen mit etwaigen Erstattungsansprüchen wegen Ticketkäufen umzugehen ist. Ein weiterer Aspekt, der uns bereits in unserer täglichen Praxis nunmehr mehrfach erreicht hat, ist die Frage, inwieweit beispielsweise Gebühren für die Kindertagesstätte (Kitas) oder für Ganztagsbetreuungen in Schulen von betroffenen Eltern zurückverlangt werden können.