Was wir für Sie als Unternehmer, Veranstalter, Freiberufler, Onlinehändler tun können
Das Coronavirus, welches Deutschland und ganz Europa derzeit im Griff hat, führt neben seinen Folgen für Gesundheit, Gesellschaft und Soziallleben insbesondere im wirtschaftlichen Bereich von Unternehmen zu erheblichen Problemen, die von einfachen Umsatzverlusten bis hin zu Liquiditätsproblemen führen können.
Neben den derzeit bereits durch die Bundesregierung schnell auf den Weg gebrachten Reformen, bestehen jedoch bereits auch jetzt nach der derzeitigen Gesetzeslage durchaus mehrere Möglichkeiten im Falle einer beispielsweise erforderlichen Schließung des Betriebes wegen Quarantäne entsprechende Ansprüche gegenüber dem Staat geltend zu machen.
Vielfach fragen sich auch Unternehmer, wie sie mit drohenden und bereits ausgesprochenen Stornierungen umzugehen haben. Auch hierzu haben wir für Sie die passenden Antworten.
Wir sind Ihnen als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht, sowie insbesondere einer Kanzlei, die vornehmlich im Wirtschaftsrecht tätig ist, bei jeglichen Problemen, welche im Zusammenhang mit dem Coronavirus in rechtlicher Hinsicht bestehen, behilflich. Dies kann beispielsweise der Umgang bei abgesagten Veranstaltungen, stornierten Aufträgen, behördlichen Lieferstopps sowie weiteren im Zusammenhang mit der Corona Kriese stehenden Problemen sein.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Wir sind natürlich weiterhin als Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei für Sie da! Vor allen Dingen hoffen wir, dass Sie gesund bleiben!