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Markenanmeldung und Eintragung – Was ist zu beachten?

Wir beraten Sie umfassend bei Ihrer Markenanmeldung und stehen Ihnen von der Frage der Entwicklung des Markennamens bis hin zum Schutz und der Verteidigung Ihrer eingetragenen Marke kompetent zur Verfügung.

Die Durchführung einer Markenanmeldung ist rein formell einer recht einfacher Akt. Jedoch ist es bei einer gewünschten Markenanmeldung von entscheidender Bedeutung, dass diese auch Bestand hat und sodann von Dritten nicht mit der Argumentation angegriffen werden kann, dass an dem gewählten Kennzeichen beispielsweise bessere, d. h. häufig, ältere Rechte bestehen.

Das Markenamt überprüft diesen Punkt nicht, sondern führt lediglich eine Prüfung dahingehend durch, ob bei der Anmeldung der beabsichtigten Marke sog. absolute Schutzhindernisse bestehen, § 8 MarkenG. Um ein Scheitern und damit die im Voraus zu entrichtende Eintragungsgebühr nicht zu verschenken, sollte daher unbedingt vorab eine Prüfung durch einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen, was wir gerne für Sie übernehmen.

Welche Informationen benötigen wir, um eine Markenanmeldung durchzuführen?

Für die entsprechende Anmeldung Ihrer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt benötigen wir folgende Informationen:

  • Name und Anschrift des Markenanmelders
  • Das genaue Wort bzw. Zeichen und/ oder Logo
  • Angabe der Waren und/ oder Dienstleistungen

Kosten der Markenanmeldung beim DPMA

Für die Anmeldung einer Marke veranschlagt das Deutschen Patent- und Markenamt eine Grundgebühr von 300,00€. Darin enthalten ist das amtliche Prüfungsverfahren bis zur Eintragung sowie drei Waren- und Dienstleistungsklassen. Die Anmeldung weiterer Klassen ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Unser konkretes Leistungspaket für Sie:

  • Überprüfung der Schutzfähigkeit der Marke (absolute Schutzhindernisse)
  • Markenrecherche
  • Erstellung des Warengruppen- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Anmeldeverfahren der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt
  • Korrespondenz mit dem DPMA
  • Überwachung des Verfahrens bis zur abschließenden Eintragung
  • Übersendung der Markenurkunde an Sie
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