Oops, wer hat das Formular gegessen?

Kanzlei Zierhut IP mahnt Marke „EMBRACE“ für Frau Inka Mininno ab

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung vom 27.07.2022 im Auftrag der Frau Inka Mininno durch die Kanzlei Zierhut IP vor. Gegenstand der Abmahnung ist eine vermeintliche Markenrechtsverletzung an dem Kennzeichen „EMBRACE“.

Unsere Mandantschaft soll in markenrechtswidriger Weise die Marke „EMBRACE“ bei dem Angebot von Bekleidungsartikeln in einem Onlineshop verwendet haben.

Von unserer Mandantschaft wird neben der Abgabe einer sehr umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung Zahlung von Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 150.000,00 € gefordert. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 2.538,10 €. Weiterhin wird darüber hinaus Schadenersatz sowie Auskunft geltend gemacht.

Wie ist mit der Abmahnung zu verfahren?

Zunächst sollte unbedingt natürlich in einem ersten Schritt überprüft werden, inwieweit der hier streitgegenständliche Verstoß zutrifft. Gerade bei markenrechtlichen Abmahnungen im Bekleidungssektor, die wir bereits hundertfach vertreten haben, stellt regelmäßig die Frage der markenmäßigen Verwendung ein entscheidendes Kriterium für die Beurteilung der materiellen Rechtslage dar. Hier ist vielfach zu unterscheiden zwischen einer einfachen Modellbezeichnung sowie einer tatsächlichen markenmäßigen Verwendung, die ihrerseits dafür erforderlich ist, um überhaupt eine Markenrechtsverletzung zu begründen.

Selbst wenn die Markenrechtsverletzung fernliegt, sollte in vielen Fällen darüber nachgedacht werden, ob nicht doch eine die Wiederholungsgefahr ausräumende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird. Hierbei muss jedoch ausdrücklich davon abgeraten werden, die den Abmahnungen beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Die uns vorliegende vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht beispielsweise eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € vor. Dies würde bedeuten, dass bei der nochmaligen Verwendung des Kennzeichens, sogar versehentlich, eine Strafe in dieser benannten Höhe zu zahlen wäre.

Insofern bietet es sich stets an, eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, die alles Notwendige zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches erfasst, jedoch nicht darüber hinausgeht. Diese Angelegenheiten sollten Sie stets einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überlassen, da es sich hierbei um eine absolute Spezialmaterie handelt und jeder Buchstabe bereits zu einem akuten Problem für Sie werden könnte.

Welche Risiken bestehen nach Abgabe der auch modifizierten Unterlassungserklärung?

Wir beraten Sie natürlich nicht nur im Hinblick auf die Abmahnung selbst, sondern auch über den Tellerrand hinaus. Uns ist es bei unserer Beratung stets von entscheidender Bedeutung, dass wir Ihnen auch die notwendigen Maßnahmen an die Hand geben, um zu verhindern, dass Sie auch nach Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht in juristische Schwierigkeiten geraten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP im Auftrag der Frau Inka Mininno erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir haben bereits zahlreiche Abmahnungen gegenüber der Kanzlei Zierhut IP vertreten, verteidigt und beraten. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung. Hierzu senden Sie uns entweder die Abmahnung zu oder rufen uns direkt an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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