Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Waldorf Frommer: „The Hateful 8, Film“

In der 13. KW 2016 wurde unserer Kanzlei das Mandat zur Verteidigung gegen eine weitere Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München übertragen.

Der Vorwurf lautet auf illegales Anbieten des Filmwerkes The Hateful 8, an dem die Universum Film GmbH die Rechte innehat, über eine Internettauschbörse. Der Adressat der Abmahnung wurde durch eine ermittelte IP Adresse und Providerauskunft identifiziert.

Gerade im Hinblick auf die Höhe der Kostenforderung sollte die Abmahnung ernst genommen werden. Aus der Vergangenheit ist unserer Kanzlei bestens bekannt, dass die Kanzlei Waldorf Frommer die geltend gemachten Ansprüche konsequent gerichtlich verfolgt.

Forderung

Im Abmahnschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 915,00 € gefordert. Der Betrag setzt sich zusammen aus 700,00€ Rechtsanwaltskosten und einem Lizenzschadensersatz in Höhe von 215,00€.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Anwaltskosten im Vergleich zu älteren Abmahnungen fast halbiert wurde, während der geforderte Schadensersatz von 500€ auf 700€ erhöht wurde.

Häufig ist den Adressaten der Abmahnung nicht bewusst, dass Sie das Recht haben eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, so dass jegliche Einwendungen gegen die Forderung bereits abgeschnitten wären. Andererseits drohen häufig erhöhte Vertragsstrafen, was selbst dann gilt, wenn die Unterlassungserklärung auf dem ersten Blick nach dem sog. Hamburger Brauch vorformuliert ist.

Im Rahmen der außergerichtlichen Verteidigung sollte eruiert werden, ob die Haftung des Abgemahnten unter Berücksichtigung der aktuellen BGH- Rechtsprechung aus dem Juni 2015 entkräftet werden kann.

Sofern der Vorwurf zutrifft, sollte die Unterlassungserklärung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt abgeändert werden.

Lassen Sie die Abmahnung daher von einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.

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Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung

  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

  • Bundesweite Vertretung

  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

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