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Abmahnung Verbraucherschutzverein: Wegen Wettbewerbsverstöße innerhalb AGB

Zwei Abmahnungen des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. aus Fürstenfeldbruck liegen uns aktuell zur Bearbeitung vor. Unserer Mandantschaft werden jeweils Wettbewerbsverstöße innerhalb von AGB vorgeworfen.

Was wird gerügt?

Die Gegenseite wirft unserer Mandantschaft vor, wettbewerbswidrige Passagen innerhalb von AGB vorzuhalten. Im Detail seien dies folgende Passagen:

- Widerrufsbelehrung

- Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

- Haftungsbeschränkung

- Geltungsbereich

- Salvatorische Klausel

Was fordert der Verbraucherschutzverein?

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Erstattung einer Kostenpauschale in Höhe von 243,95 € aufgefordert.

Sehen Sie unseren Videobeitrag:

Wie sollte reagiert werden?

Unabhängig davon, ob die gerügten Verstöße zutreffend sind, oder nicht – im Falle einer Abmahnung sollten Sie unmittelbar anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. So kann Schaden abgewendet und die Angelegenheit rechtssicher beendet werden. Keinesfalls sollten Sie eine Abmahnung ignorieren. Sodann könnte die Gegenseite gerichtlich gegen Sie vorgehen. Unterzeichnen Sie jedoch auch die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Durch ein vorschnelles unterzeichnen schneiden Sie sich eventuelle Einwendungen gegen die in der Abmahnung beschriebenen Vorwürfe ab.

Abmahnungen der Wettbewerbszentrale oder andere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen waren in der Vergangenheit bereits häufig Gegenstand von Mandaten in unserer Kanzlei. Daher verfügen wir über entsprechende Erfahrungen, um auch Ihnen bei Erhalt einer solchen Abmahnung kompetent weiterzuhelfen.

Unser Rat an Sie lautet:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung

  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

  • Bundesweite Vertretung

  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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