Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung und Vertragsstrafenforderung Ido Interessenverband: Wegen Wettbewerbsverstöße

Aktuell verteidigen wir in unserer Fachanwaltskanzlei gegen eine Abmahnung des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V., und sind in einer Vertragsstrafenforderung bevollmächtigt.

Abmahnung erhalten?

In der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Ido e.V. werden folgende Vorwürfe erhoben:

- Fehlender Link zur Online-Streitschlichtungsplattform

- Fehlende Informationen über das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts

- Fehlende Belehrung über die Speicherung des Vertragstextes

Sodann wird von unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Des Weiteren wird unsere Mandantschaft zur Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro aufgefordert.

Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten?

Dann beachten Sie folgende Grundregeln:

- Notieren und beachten Sie die in der Abmahnung gesetzte Fristen

- Nehmen Sie zur Gegenseite keinen Kontakt auf

- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Sie sollten keinesfalls die vorgefertigte Unterlassungserklärung abgeben, dies kann – wie unsere aktuelle Beauftragung in der Vertragsstrafenforderung zeigt – erhöhte Vertragsstrafen im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung zur Folge haben. Lassen Sie sich daher umgehen durch einen Anwalt vertreten um Folgekosten möglichst auszuschließen, bzw. gering zu halten.

Vertragsstrafenforderung erhalten?

Unsere Ratschläge gelten auch, sofern Sie eine Vertragsstrafenforderung erhalten haben. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen hier hilfreich zur Seite stehen und den zu zahlenden Betrag der Vertragsstrafe – sofern zuvor eine Unterlassungserklärung nach dem sogenannten Hamburger Brauch abgegeben wurde – möglichst weit reduzieren.

Wir beraten Sie gerne! Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung. Erst danach entscheiden Sie, ob wir für Sie tätig werden sollen. Sodann steht Kostentransparenz für uns an oberster Priorität.

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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