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Abmahnung pixel.Law: Wegen geschützte Bildwerke des Herrn Peter Kirchhoff

Unserer Kanzlei liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei pixel.Law im Auftrag des Herrn Peter Kirchhoff vor. In der Abmahnung werden vermeintliche Urheberrechtsverstöße gerügt.

Wie lautet der Vorwurf?

Unserer Partei wird vorgeworfen, innerhalb der von ihr betriebenen Internetseite zwei urheberrechtlich geschützte Bildwerke des Herrn Peter Kirchhoff öffentlich zugänglich gemacht zu haben, ohne über erforderliche Nutzungsrechte zu verfügen.

Was fordert die Gegenseite?

Die Gegenseite fordert neben der Zahlung von insgesamt 12.207,80 € auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dieser Betrag resultiert teilweise aus der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aufgrund einer früheren Unterlassungserklärung. Weiterhin wird der Ersatz entstandener Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.494,89 € gefordert.

Haben Sie eine derartige Abmahnung erhalten?

Keinesfalls sollte eine Abmahnung ignoriert werden. Die gegnerische Kanzlei könnte dann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Jedoch sollte von Ihnen auch nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Wird die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet, könnte dies als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Sehen Sie unser Ratgebervideo:

Unser Rat an Sie:

In fast allen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig!

Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall

  • Persönliche und enge Betreuung und Beratung

  • Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz

  • Bundesweite Vertretung

  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de 

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