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Abmahnung Ido Interessenverband: Wettbewerbsverstoß in Widerrufsbelehrung

Erneut wurden wir mit der Bearbeitung einer Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aufgrund vermeintlicher Wettbewerbsverstöße innerhalb einer Widerrufsbelehrung auf der Internethandelsplattform eBay beauftragt.

Wie lauten die Vorwürfe im Detail?

- Fehlende Verlinkung zur Online-Streitschlichtungsplattform

- Fehlende Zwischenüberschriften innerhalb der Widerrufsbelehrung

- Verwendung einer Klausel zu Nebenabreden innerhalb von AGB

Was fordert die Gegenseite?

Unsere Mandantschaft wird in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Außerdem wird die Zahlung einer abmahnbezogenen Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro verlangt.

Wie sollte reagiert werden?

Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wie der vorliegenden Art gilt: Unabhängig davon, ob die in der Abmahnung gerügten Vorwürfe zutreffend sind, oder nicht, sollten Sie keinesfalls ungeprüft die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Beratung abgeben. Diese kann oftmals als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Sehen Sie unser Video zum Thema:

Daher sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung die folgenden Grundregeln beachten:

  • Notieren und beachten Sie die in der Abmahnung gesetzte Fristen

  • Nehmen Sie zur Gegenseite keinen Kontakt auf

  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten

  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

  • Bleiben Sie ruhig

Wir helfen Ihnen!

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Sind Sie Onlinehändler?

Wir erstellen Ihnen gerne für Ihren eBay-Shop oder Ihre Homepage rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Widerrufsbelehrungen. So kann die Gefahr von Abmahnungen für Sie gebannt werden. Wenden Sie sich hierzu gerne an uns, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Auch bieten wir Ihnen ein AGB-Update-Service an. Hierbei überprüfen wir Ihre Rechtstexte regelmäßig auf etwaige Fehler oder Veränderungen in der Rechtsprechung. Auch diesbezüglich können Sie sich gerne an uns wenden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung

  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

  • Bundesweite Vertretung

  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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