Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Ido Interessenverband: Wegen „fehlerhafte” Widerrufsbelehrung

Erneut verteidigen wir gegen eine Abmahnung, ausgesprochen durch den Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen vermeintlicher Verstöße innerhalb der Widerrufsbelehrung.

Wie lautet der Vorwurf?

Unserer Mandantschaft wird in der auf den 29.04.2016 datierten Abmahnung vorgeworfen, innerhalb von eBay-Angeboten Wettbewerbsverstöße begangen zu haben. Im Detail:

- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

- Fehlende Informationen über das Muster-Widerrufsformular

- Fehlender Hinweis auf die Online-Streitschlichtungsplattform

- Fehlende Information über die Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss

Wie ist die Abmahnung einzustufen?

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass jede Abmahnung individuell ist und daher eine pauschale Aussage nicht möglich ist. Gleichwohl sind Abmahnungen, die Verstöße innerhalb der Widerrufsbelehrung rügen, häufig Gegenstand von Mandaten in unserer Kanzlei. Dies ist sicherlich auch darin begründet, dass die rechtssichere und korrekte Gestaltung von Rechtstexten nicht unkompliziert ist. Fehler innerhalb der Rechtstexte können, wie der vorliegende Fall zeigt, eine kostspielige Abmahnung zur Folge haben. Gerade im noch relativ „jungen“ Online-Recht ändern sich Vorschriften und Normen häufig rasch. Sollten Sie also eine Abmahnung erhalten haben, sollte zunächst geprüft werden, ob diese überhaupt berechtigt ist. Wenn dies der Fall sein sollte, werden wir mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln, um Schaden abzuwenden. Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie daher nicht zögern, uns zu kontaktieren.

Sehen Sie auch unser Ratgebervideo:

Was fordert die Gegenseite?

Verlangt wird von unserer Mandantschaft neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung einer abmahnbezogenen Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro.

Wie sollte reagiert werden?

Sie sollten eine Abmahnung nicht ignorieren. Dies eröffnet der Gegenseite u. U. die Möglichkeit, gerichtlich gegen Sie vorzugehen. Jedoch sollten Sie auch keinesfalls die der Abmahnung beigefügte und durch die Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben. Diese ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Wie kann ich als Onlinehändler Abmahnungen vorbeugen?

Eine korrekte Widerrufsbelehrung und korrekte, rechtlich einwandfreie Allgemeine Geschäftsbedingungen mindern die Abmahngefahr ungemein. Daher ist es von absoluter Priorität, dass Sie korrekte Rechtstexte verwenden. Wir stehen Ihnen zwecks Erstellung Ihrer AGB und Widerrufsbelehrung gerne zur Verfügung. Auch bieten wir Ihnen unseren AGB Update-Service an. Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage.

Unser Rat an Sie:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung

  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

  • Bundesweite Vertretung

  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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