Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung CBH Rechtsanwälte: FAST Fashion Brands GmbH wegen Markenrechtsverletzung an der Marke „MO“

Unsere Fachanwaltskanzlei wurde kürzlich mit der Verteidigung gegen eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Namen der FAST Fashion Brands GmbH beauftragt. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung.

Unsere Mandantschaft habe, so die Abmahnung, über die Internethandelsplattform eBay Taschen zum Kauf angeboten und diese mit der Bezeichnung „MO“ beworben. Die Bezeichnung „MO“ sei jedoch eine eingetragene geschützte Marke der FAST Fashion Brands GmbH. Da ein Lizenzvertrag oder eine Erlaubnis zur Verwendung der Bezeichnung „MO“ nicht vorliege, stelle die Nutzung eine Markenrechtsverletzung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. b) UMV dar.

Der Abmahnung waren gleich mehrere einstweilige Verfügungen beigefügt worden, die die Firma Fast Fashion Brands GmbH bereits in der Vergangenheit wegen der Verwendung des Zeichens „MO“ erwirkt hat.

Forderungen:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ein Muster ist beigefügt

- Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.085,95 €

- Auskunft

Jede gerade markenrechtliche Abmahnung stellt einen Einzelfall dar. Häufig finden sich Ansatzpunkte, die an der Berechtigung der Abmahnung Zweifel aufkommen lassen können oder zumindest aus taktischer Sicht dazu geeignet sein können, den wirtschaftlichen Schaden einer Abmahnung zu minimieren. Vielfach werden von Abgemahnten nur die Kosten gesehen. Es ist jedoch nach unserer Auffassung viel wichtiger auch die Reichweite der Unterlassungserklärung genau mit unseren Mandanten zu erörtern. Dies wird vielfach unterschätzt.

Wie bei Erhalt einer Abmahnung reagiert werden sollte:

Notieren Sie sich die gesetzten Fristen und bewahren Sie Ruhe. Spezialisierte Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite und können die Angelegenheit rasch, rechtssicher und möglichst kostengünstig beilegen.

Abmahnung erhalten?

Senden Sie uns Ihre Abmahnung unverbindlich per Email an ra@kanzlei-heidicker.de zu – wir geben Ihnen gerne eine kurze erste kostenfreie Ersteinschätzung und nennen Ihnen einen fairen und transparenten Pauschalpreis, zu dem wir für Sie gerne tätig werden.

Rufen Sie uns daher an oder senden Sie uns eine Email. Wir stehen Ihnen im gesamten Bundesgebiet kompetent und hilfsbereit zur Seite. Lassen Sie sich nicht auf Experimente ein! Beauftragen Sie auf jeden Fall auch nur dann einen Rechtsanwalt, wenn Sie bei diesem das Gefühl, dass er sich in diesem Rechtsgebiet auskennt!

Folgende Grundlegen sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung beachten:

• Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

• Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

• Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

• Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

• Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

• Bleiben Sie ruhig

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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