Abmahnungen
Einige aktuelle Abmahnungen aus den Bereichen des Markenrecht, des Wettbewerbsrecht und dem Urheberrecht sowie dem Datenschutzrecht und dem Designrecht welche wir, die Rechtsanwaltskanzlei Heidicker, derzeit bearbeiten und bearbeitet haben. Hier finden Sie neben vielen Abmahnungen der klassischen Abmahnpioniere stets eine Auswahl von aktuell bearbeiteten Fällen. Mithilfe der Suchfunktion können Sie jedoch auch durch die Eingabe von einschlägigen Begriffen auch solche Abmahnungen finden, über die wir in der Vergangenheit bereits berichtet haben.
Abmahnung Kanzlei Denecke Priess & Partner iAd WENN GmbH
Die Kanzlei Denecke Priess & Partner mahnt aktuell für die WENN GmbH ab. In der uns vorliegenden Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, ein Foto, für deren Verwendung die WENN GmbH die ausschließlichen Verwertungsrechte innehabe, unerlaubterweise auf der von unserer Mandantschaft betriebenen Internetseite verwendet zu haben.
Abmahnung im Auftrag der BVB Merchandising GmbH
Bereits mehrfach in der Vergangenheit haben wir Mandanten vertreten, die von der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH markenrechtlich abgemahnt wurden. Jetzt haben wir erneut ein solches Mandat übernommen.
Mahnbescheid nach Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen
Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat aktuell das Mandat zur Verteidigung gegen einen Mahnbescheid der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG erhalten.
Unserer Mandantschaft, Betreiber einer Gaststätte, wurde zunächst im April 2015 eine Abmahnung der Rechtsanwälte Komning zugestellt, in der ihr vorgeworfen wurde, das Fußball-Bundesligaspiel Bayern München gegen Hamburger SV öffentlich in seiner Gaststätte ausgestrahlt zu haben, ohne über die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen.
Abmahnung Kanzlei Vockenberg Schneehain: Verkauf auf Amazon
Erneut verteidigen wir, wie in der näheren Vergangenheit bereits mehrere Male, gegen eine markenrechtliche Abmahnung der relaxdays GmbH, ausgesprochen durch die Kanzlei Vockenberg Schneehain Melz vom 20.08.2015.
Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, auf der Internethandelsplattform Amazon eine „Rückenstütze“ zum Kauf angeboten und diese unerlaubt mit einem geschützten Markennamen der relaxdays GmbH beworben zu haben. Dabei habe unsere Mandantschaft ihr Angebot an das der relaxdays GmbH „angehängt“. Darin sei eine Markenrechtsverletzung i. S. d. § 14 Abs. 2 MarkenG, sowie eine Unternehmenskennzeichnungsverletzung gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 1 UWG zu sehen.
Klage der Kanzlei C-Law wegen Filesharing – Abmahnung ignoriert
Uns liegt eine Klage der Kanzlei C-Law Rechtsanwälte im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH vor.
Unserer Mandantschaft wurde im Juli 2014 zunächst eine Abmahnung dieser Kanzlei zugestellt, in dem ihr der Vorwurf gemacht wurde, über eine Tauschbörse das Filmwerk „Nymphomane Göre Teil 1“ zum Download angeboten zu haben. Die Gegenseite forderte sodann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags im Höhe von 650,00 €.
Abmahnung der Capteq GmbH wegen Designrechtsverletzung
Derzeit wird eine designrechtliche Abmahnung der Kanzlei Madert Wohlgemuth Fahr & Partner im Auftrage der Capteq GmbH durch unsere Kanzlei verteidigt.
Unsere Mandantschaft wird vorgeworfen, durch das Angebot von sog. Waveboards über einen gewerblichen eBay Account bestehende deutsche Designrechte der Cateq GmbH unter den Designnummern 402015200489-001, 402015200489-002, 402015200489-003 verletzt zu haben.
Abmahnung Kanzlei Waldorf Frommer an dem Filmwerk: „Focus“
Unserer Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH vor.
Der Vorwurf lautet auf illegales Anbieten des Filmwerkes „Focus“ über eine Internettauschbörse. In der Abmahnung wird behauptet, dass die IP- Adresse des Anschlusses unseres Mandanten im Rahmen einer Internettauschbörse ermittelt worden sein soll.
Abmahnung Kanzlei Gramm, Lins & Partner Schnuller GmbH
Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Gramm, Lins & Partner im Auftrag der Schnuller GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist folgender Vorwurf:
Unsere Mandantschaft soll innerhalb diverser eBay-Angebote mit einem Preis geworben haben, der niedriger als der tatsächliche Kaufpreis gewesen sein soll. Hierfür ursächlich soll der Umstand sein, dass unsere Mandantschaft innerhalb eines Angebotes verschiedene Auswahlalternativen angeboten habe, die jeweils unterschiedliche Preise hätten. Ebay zeige innerhalb der Suchergebnisse jedoch immer nur den niedrigsten Preis an, welches eine irreführende Preisgestaltung in Form der „Lockvogelwerbung“ i. S. d. §§ 3, 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG darstelle.