Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung BVB Merchandising GmbH: Wegen Verwendung der Marke „BVB 09“

"BVB09" ist nicht nur eine Bezeichnung für den Fußballclub Borussia Dortmund, sondern auch eine geschützte Marke der BVB Merchandising GmbH. Diese vertreibt diverse Fanartikel unter der Bezeichnung "BVB", "BVB09" oder "Borussia Dortmund". Ein Mandant soll die Marke unerlaubt genutzt haben und wurde deshalb abgemahnt.

Die Abmahnung ist datiert auf Ende Dezember 2021. Inhaltlich geht es um den Vorwurf, dass unser Mandant unerlaubt im Internet die geschützte Marke BVB 09 verwendet haben soll. Er soll T-Shirts auf Facebook zum Kauf angeboten haben und diese mit der Bezeichnung "BVB09" versehen haben. Es habe sich bei den T-Shirts aber nicht um Originalware der BVB Merchandising GmbH gehandelt, die die ausschließlichen Markenrechte an dieser Bezeichnung innehabe. Da diese der Markenbenutzung auch nicht zugestimmt habe, liege eine Markenrechtsverletzung vor.

Forderungen

Aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzung fordert die BVB Merchandising GmbH von unserem Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit würde sich unser Mandant verpflichten, die angebliche Markenrechtsverletzung nicht zu wiederholen und im Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe an den BVB zu zahlen. Außerdem soll unser Mandant Schadensersatz bezahlen und eine Auskunft über den erzielten Gewinn und andere Punkte erteilen. Schließlich wird verlangt, dass er die Abmahnkosten in Höhe von 2.584,09 € erstattet.

Abgemahnt - und jetzt?

Wir haben in unserer Kanzlei in den vergangenen Jahren zahlreiche Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet vertreten, die eine Abmahnung des BVB oder eines anderen Markenrechtsinhabers erhalten haben. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker im Markenrecht hoch spezialisiert. Er rät Betroffenen: "Eine Abmahnung sollten Sie nicht ignorieren. In diesem Fall könnte Ihr Gegner gerichtliche Schritte einleiten." Stattdessen sollten Betroffene eine Abmahnung von einem spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt überprüfen lassen. Je nach Sachlage kämen verschiedene Reaktionsmöglichkeiten in Betracht. Diese reichten von der kompletten Zurückweisung aller Ansprüche bis zur Abgabe einer modifizierten, d.h. abgewandelten Unterlassungserklärung.

Unsere Kanzlei vertritt neben Abgemahnten auch Adressaten von Berechtigungsanfragen. Dabei handelt es sich um eine Vorstufe zur Abmahnung, in der insbesondere keine Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangt wird. Wir haben in der jüngeren Vergangenheit aber wieder vermehrt BVB-Abmahnungen in unserer Kanzlei vorliegen. Dagegen werden aktuell augenscheinlich weniger Berechtigungsanfragen durch den BVB versandt. 

Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben!

Neben der Geltendmachung von Anwaltskosten ist natürlich stets Gegenstand der Abmahnung die Geltendmachung des Unterlassungsanspruches sowie die der Abmahnung anliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung. Wir raten dringend davon ab, diese ungeprüft zu unterzeichnen. An dieser Stelle bedarf es großer Vorsicht, um insbesondere zu verhindern, dass es hier zu einstweiligen Verfügungsverfahren oder Ähnlichem kommt. Insofern liegt das Kostenrisiko für die erste Instanz schnell bei mehreren Tausend- bis Zehntausend Euro. Fachanwaltlicher Rat ist daher von entscheidender Bedeutung. Hier sollten Sie sich keinesfalls auf etwaige Experimente einlassen oder gar versuchen, die Angelegenheit persönlich in Angriff zu nehmen, da auch die Konsequenzen nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bei nicht ausreichender Beratung und Beachtung vieler materiell rechtlicher Aspekte teuer werden kann.

Es handelt sich bei unserer Kanzlei um eine Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz. Wir haben bereits hunderte von Abmahnungen aus dem Markenrecht vertreten sowie verteidigt. Herr Rechtsanwalt Heidicker ist Markenanwalt aus Leidenschaft und als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ihr hoch spezialisierter Ansprechpartner für das Markenrecht. Sollten auch Sie eine entsprechende Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung oder auch eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Sie erhalten von uns natürlich eine unverbindliche Ersteinschätzung, in der wir Ihnen auch die genauen Kostenrisiken aufschlüsseln. Diese erste Einschätzung ist für Sie kostenlos. Lassen Sie uns gerne die Abmahnung unter ra@kanzlei-heidicker.de zukommen oder rufen Sie uns unter 02307-17062 unmittelbar an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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