Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Verband des eZigarettenhandels (VdeH): Wegen gesetzlich verbotene Werbung für elektronische Zigaretten

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung des Branchenverbands des eZigarettenhandels vor, in der es um angeblich unzulässige Werbung für E-Zigaretten geht. Wir erklären, wie Betroffene reagieren sollten.

Vorwurf der Abmahnung:

In dem Abmahnschreiben heißt es, dass der Verband des eZigarettenhandels die Interessen von Herstellern von E-Zigaretten wahrnehme und unter anderem auch gegen wettbewerbswidriges Verhalten vorgehe. Konkret wird unserem Mandanten vorgeworfen, auf Facebook und auf seiner Homepage E-Zigaretten, bzw. Liquids mit Nikotingehalt beworben zu haben. Gemäß § 19 Abs. 2, 3 TabakerzeugG sei jedoch die Werbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter in Diensten der Informationsgesellschaft verboten. Indem unser Mandant die von ihm angebotenen E-Zigaretten und Liquids anpreise, verstoße er gegen das gesetzliche Werbeverbot.

Der Verband des eZigarettenhandels verlangt von unserem Mandanten, dass dieser die Bewerbung seiner Produkte unverzüglich beendet. Für die Zukunft soll er mittels einer strafbewehrten Unterlassungserklärung versprechen, dass er dies nicht wiederholt. Im Falle eines Verstoßes müsste er dann eine Vertragsstrafe an den Verband des eZigarettenhandels zahlen.

Außerdem verlangt der Verband von unserem Mandanten, dass dieser eine abmahnbezogene Kostenpauschale in Höhe von 100,00 € zahlt. 

Abmahnung erhalten - was tun?

Eine Abmahnung sollte in keinem Fall ignoriert oder selbständig bearbeitet und beantwortet werden. Hierbei könnten Ihnen Fehler unterlaufen, die Sie unangemessen benachteiligen. Außerdem könnte ein gerichtliches Verfahren drohen, was bereits aus Kostensicht zu vermeiden sein sollte. Beachten Sie also bei einer Abmahnung:

  • Unterschreiben Sie keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Überprüfung
  • Zahlen Sie keine geforderten Beträge
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zum Abmahner auf
  • Lassen Sie keine Fristen verstreichen
  • Beauftragen Sie stattdessen einen spezialisierten Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung

Unsere Kanzlei vertritt zahlreiche Unternehmen und Onlinehändler und berät in den Gebieten des Wettbewerbsrechts sowie den weiteren Gebieten Urheber-, Medien- und Markenrecht. Daher kennen wir Abmahnungen wie die der vorliegenden Art bereits gut und können Ihnen im Falle einer Abmahnung entsprechend kompetent und erfahren helfend zur Seite stehen.

Weitere wichtige Tipps haben wir im Video für Sie:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de 

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