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Abmahnung Kanzlei Loschelder: Zack GmbH wegen Designmuster zu Handtuchhaken

Ein seitens der Zack GmbH aus Oststeinbek als designmusterrechtlich geschützter angebotener Wandhaken, bzw. Handtuchhaken stellt den Gegenstand einer aktuellen Abmahnung der Anwaltskanzlei Loschelder aus Köln dar. In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, durch das Anbieten eines ähnlichen Wand- bzw. Handtuchhakens die Designrechte der Zack GmbH zu verletzen.

Das gesamte Produktsortiment und insbesondere der betreffende Wandhaken der Zack GmbH (Serie „Duplo“) zeichne sich durch seine dezente Zurückhaltung aus, welche eine harmonische Integrierung in unterschiedlichste Wohnwelten ermögliche. Eben dieses unter den Nummern 40009656-0004 und 40009656-0005 beim Deutschen Marken- und Patentamt eingetragene Design habe unsere Mandantschaft nunmehr durch das Anbieten eines ähnlichen Hakens verletzt. Der Verkauf des entsprechenden Hakens unserer Mandantschaft sei über das Portal eBay.de erfolgt. Als Designmusterrechtsverletzung sei der Verkauf unerlaubter Weise erfolgt und sei sofort zu unterlassen.

Die Kanzlei Loschelder macht folgende Ansprüche geltend:

- Unterlassungsanspruch, durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Auskunftserteilung, u.a. über die Herkunft des Wandhakens

- Vernichtung der noch vorhandenen Haken

- Schadensersatz

- Kostenerstattung für Rechtsanwaltskosten

Es werden in der Abmahnung noch keinerlei Beträge konkret beziffert.

Welches Verteidigungsvorgehen ist möglich?

Je nach Sachlage kann die Abmahnung zum einen komplett zurückgewiesen werden – unter Umständen auch mit einem Löschungsbegehren. Sofern die Abmahnung sich jedoch jedenfalls in Teilen als berechtigt erweisen sollte, kommt es auf die Findung einer gütlichen Lösung mit dem Ziel einer möglichst günstigen Erledigung an. In jedem Falle sollten Sie bei Erhalt einer derartigen Abmahnung einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer kompetenten Hilfe als Fachanwälte in diesem Bereich und mit unserer jahrelangen Erfahrung zur Verfügung. 

Unser Rat:

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung 

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung 

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung 

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Wir schauen auf eine hohe vierstellige Anzahl von Abmahnungen zurück und sind auf den Bereich des Designrechtes als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Wir beraten Sie auch über den „Tellerrand“ unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Interessenheraus. Sollten Sie eine Abmahnung, Klage oder einstweilige Verfügung erhalten haben, schicken Sie uns diese per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de, per Fax oder auch per Post unter Beachtung der Fristen unverbindlich zu. Unsere Ersteinschätzung ist kostenlos. Wir unterbreiten Ihnen im Falle der Übernahme des Mandates gerne ein Pauschalangebot. Wir setzen auf Kostentransparenz und freuen uns auf Ihren Anruf.

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