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Abmahnung Kanzlei DLA PIPER: Marvel Characters Inc. und Streitwert von 500000,00 Euro

Eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei DLA PIPER im Auftrag der Marvel Characters Inc. ist derzeit Gegenstand eines Mandates in unserer Kanzlei. Grund der Abmahnung ist der Vorwurf der Kennzeichenrechtsverletzung durch die versuchte Einfuhr von „Fidget Spinnern“, welche mit Charakteren von Marvel bedruckt gewesen sein sollen.

Vorwürfe im Detail:

Durch die Meldung eines Hauptzollamts sei die Marvel Characters Inc. auf die versuchte Einfuhr der entsprechenden Produkte aufmerksam gemacht worden. Hieraus sollen sich jeweils Abdrucke von Marvel-Charakteren befunden haben. Da hierfür keine Genehmigung vorgelegen habe, stelle die versuchte Einfuhr einen Verstoß gegen Art. 9 der Unionsmarkenverordnung sowie §§ 15, 16 UrhG dar.

Besonders auffällig ist hier der in Ansatz gebrachte Streitwert. Dieser beläuft sich ausweislich der Festsetzung durch die Kanzlei DLA Piper auf 500000 Euro, was alleine Anwaltskosten in Höhe von 4000, 00 Euro netto nach sich zieht.

Wie sollte reagiert werden?

Ob die gerügten Verstöße tatsächlich zutreffen und ob ein Verstoß gegen die genannten Normen tatsächlich vorliegt oder nicht, sollte durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden. Sodann gilt es, eine zielführende Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Eine möglichst rasche und günstige Erledigung der Angelegenheit sollte angestrebt werden.

Falls Sie ebenfalls Adressat einer solchen Abmahnung sind, ist wichtig, dass Ihre Abmahnung stets unter Beachtung des konkreten Einzelfalls auf die Rechtmäßigkeit überprüft wird. Keinesfalls sollte eine Abmahnung ignoriert werden. In der absoluten Vielzahl der Fälle wird in einem solchen Fall ein gerichtliches Verfahren eingeleitet. Dies würde weitere Kosten bedeuten.

Wir raten jedoch auch dringend davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft abzugeben. Es sollte stattdessen u. U. eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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