Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Kanzlei Lutz Schroeder: MissionDirect UG wegen Vorwurf des gewerblichen Handelns auf discogs.com

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der MissionDirecht UG vor, die durch den Rechtsanwalt Herrn Lutz Schroeder ausgesprochen wurde. Gegenstand der Abmahnung sind Verkaufsaktivitäten unseres Mandanten auf der Plattform „Discogs.com“, auf der vornehmlich mit Tonträgern der Musik gehandelt wird 

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen auf diesem Portal gewerblich zu verkaufen, obwohl privates Handeln vorgegeben wird. Es sollen hierbei nicht die nötigen Informationspflichten eingehalten werden, wie die Belehrung über das Widerrufsrecht, Streitschlichtungsplattform, Mängelhaftungsrecht etc.

Forderungen:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Kostenerstattung für Rechtsanwaltskosten i.H.v. 745, 40 €

Ab wann liegt eigentlich gewerbliches Handeln vor?

Es handelt sich bei dieser Frage um einen Abmahnklassiker, der auch regelmäßig zum Gegenstand gerichtlicher Verfahren gemacht wird. Insoweit ist uns bekannt, dass ein Großteil der wettbewerbsrechtlichen gerichtlichen Verfahren bei den einzelnen Kammern für Handelssachen sich gerade um die Frage drehen. Als Faustformel kann man sagen, dass gewerbliches Handeln im Regelfall schneller vorliegt als es die Betroffenen denken.

Durch die Rechtsprechung wurden diverse Kriterien entwickelt, anhand derer eine Einstufung erfolgen muss. Die Kriterien sind u.a. die Anzahl der gleichartigen angebotenen Produkte, die Art der angebotenen Waren sowie die Verkäufe innerhalb eines Jahreszeitraumes. Für den juristischen Laien wird es jedenfalls schwer sein, eine eindeutige Einstufung vorzunehmen. Daher sollte bei Tätigkeit als Onlinehändler bereits im Vorfeld durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden, ob es sich bei der Tätigkeit bereits um gewerbliches Handeln handelt. Hierdurch können Abmahnungen der vorliegenden Art vermieden werden.

Als Faustregel gilt: Es kommt keinesfalls auf das eigene subjektive Empfinden an, sondern auf die oben genannten objektiven Umstände. Es liegt schneller gewerbliches Handeln vor, als man denkt!

Sofern Sie abgemahnt wurden, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Zudem sollten Sie unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Es gilt, weiteren Schaden abzuwenden, regelmäßig können auch geforderte Kosten reduziert werden.

Wir raten davon ab, die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu würden Sie sich bereits zu Beginn möglicherweise etwaige Einwendungen abschneiden.

Viel wichtiger ist es noch zu verstehen, dass nach Abgabe der Unterlassungserklärung in dieser Form es von entscheidender Bedeutung ist, dass die Verstöße auch abgestellt werden, wenn weiterverkauft werden soll. D.h. es müssen abmahnsichere Rechtstexte hinterlegt werden, so dass es nicht zu weiteren Abmahnungen oder vor allen Dingen zu Vertragsstrafen kommt. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich, beispielsweise durch unser AGB-Update.

Sie sollten eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren! Dann könnte die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragen, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Wir sind als Fachanwälte auf diesen Bereich spezialisiert. Lassen Sie sich auf keien Experimente ein!

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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