Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Fleuchaus & Gallo Patent-und Rechtsanwälte: Heribert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co.KG

Unsere Fachanwaltskanzlei wurde aktuell mit der Verteidigung gegen eine Abmahnung der Patent- und Rechtsanwälte Fleuchaus & Gallo im Auftrag der Heribert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co. KG beauftragt. Gerügt wird eine Designrechtsverletzung an dem eingetragenen Design der Heribert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH &Co. KG.

Konkret geht es um einen Haken, den unsere Mandantschaft auf eBay zum Kauf angeboten hat. Dieser sei seinem Gesamteindruck nach einem Haken der Heribert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co. KG nachgeahmt, welcher beim Deutschen Patent- und Markenamt zur Registernummer M9806 272-0001 als Design eingetragen sei. Gemäß § 38 DesignG ist alleine der Designrechtsinhaber dazu berechtigt, das eingetragene Produkt herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen und einzuführen. Das von unserer Mandantschaft angebotene Produkt stimme in allen wesentlichen Elementen mit dem eingetragenen Design der Abmahnerin überein und verletze daher das Recht am eingetragenen Design.

Ansprüche, die geltend gemacht werden:

1. Unterlassungsanspruch durch die Abgabeeiner strafbewehrten Unterlassungserklärung

2. Erstattung der Abmahnkosten i.H.v.1.531,90 €

3. Vernichtungsanspruch

Wie reagieren?

Sie sollten auf eine Abmahnung nichtselbständig reagieren. Stattdessen ist es ratsam, die Beratung durch einen kompetenten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz als Partner in Anspruch zunehmen. Dieser wird überprüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, bzw. tatsächlich eine Designrechtsverletzung vorliegt. Auch wird dieser prüfen, ob die geltend gemachten Abmahnkosten der Höhe nach angemessen sind.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft diebeigefügte Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung 

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung 

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung 

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. 

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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