Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Kanzlei Cantaluppi & Partner: Alpina Raggi S.p.A wegen Motorradrädern

Unserer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz liegt zurzeit eine Abmahnung der italienischen Kanzlei Cantaluppi & Partner im Namen der Alpina Raggi S.p.A vor.

Verlauf der Angelegenheit:

Im Februar dieses Jahres ist unsere Mandantschaft durch die oben genannte Kanzlei dazu aufgefordert worden Verstöße gegen etwaige Designrechte der Firma Alpina Raggi abzustellen. Unsere Mandantschaft handelt im Internet mit Motorradteilen. Die Gegenseite rügt die Verletzung ihres geistigen Eigentums an sog. „bicolor-Rädern“, die unser Mandant vertreibt, die aber designrechtlich für die Firma Alpina Raggi geschützt seien. Die Kanzlei Cantaluppi & Partner fordert zunächst dazu auf etwaige Gegenargumente gegen eine Schutzrechtsverletzung darzulegen. Überdies fordert sie auf, den Verstoß zu abzustellen. Dazu soll der Verkauf der Räder in jedweder Form (Herstellung, Angebot, Werbung etc.) unmittelbar eingestellt werden. Ferner soll der Mandant über alle bisher verkauften Räder und seinen Lagerbestand Auskunft erteilen. Überdies wird von unserem Mandanten gefordert, die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.500,00 € zu ersetzen und es sollen 700,00 € Schadensersatz für jedes nach Eingang der Abmahnung verkaufte Rad gezahlt werden. Letztlich wird von unserem Mandanten zudem begehrt eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Wie sollte reagiert werden?

Eine Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung dürfen Sie nicht ignorieren! Jedoch sollten Sie die Erklärung nicht ungeprüft abgeben. Es ist nicht auszuschließen, dass Sie nichts oder weniger zahlen müssen und dass die geltend gemachten Verstöße rechtlich durchaus anders zu beurteilen sind, als dies der (Interessen-) Vertreter der Gegenseite getan hat. Zudem drohen weitere Geldforderungen durch die Gegenseite, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung ungefragt abgeben. Unsere Erfahrung zeigt uns daher, dass eine anwaltliche Prüfung und Beratung häufig zu einer positiven Entwicklung der Angelegenheit für Sie führt.

Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie folgende Ratschläge befolgen:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie zur Gegenseite keinen Kontakt auf

- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Geben Sie nicht ohne weiteres die Unterlassungserklärung ab

- Bleiben Sie ruhig

Wir helfen Ihnen!

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Auch im Falle von internationalen Abmahnungen sind wir für Sie tätig. Wir haben bereits zahlreiche Mandanten auch gegen Abmahnungen aus dem Markenrecht, Wettbewerbsrecht, dem Designrecht sowie dem Urheberrecht mit Auslandsbezug vertreten. Auch haben wir für unsere Mandanten bereits Unterlassungsansprüche im benachbarten Ausland durchgesetzt. Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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