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Abmahnung InDe Rechtsanwälte: „Glück für den Kürbis“ der Kinderbuchautorin Frau Elke Bräunling

Wir bearbeiten derzeit eine aktuelle Abmahnung der Autorin Frau Elke Bräunling, ausgesprochen durch die InDe Rechtsanwälte. Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?

In der Abmahnung heißt es, dass Frau Elke Bräunling Autorin des Textes „Glück für den Kürbis“ sei und unsere Mandantschaft diesen Text ohne vorherige Zustimmung der Frau Bräunling in einer Zeitschrift verwendet habe. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar und sei zu unterlassen.

Unterliegen Texte dem Urheberrechtsschutz?

Grundsätzlich können Texte dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Wenn eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht ist, muss von einem urheberrechtlich geschützten Werk ausgegangen werden. Eine pauschale Aussage ist jedoch nicht möglich, vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelwerkes an.

Forderung der Gegenseite:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Schadensersatz im Wege des Lizenzschadensersatzes

- Kostenerstattung Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.234,60 €

Innerhalb der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird für jeden schuldhaften Verstoß eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € festgeschrieben. Wir raten dazu, diese Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterzeichnen. Sie kann als Schuldeingeständnis gewertet werden und beinhaltet nicht die Regelung des sogenannten „Hamburger Brauchs“. Hierbei würde für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe individuell festgelegt, die im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit und/oder Höhe überprüft werden kann. Durch ein vorschnelles und ungeprüftes Unterzeichnen der Unterlassungserklärung schneiden Sie sich eventuelle Einwendungen gegen die in der Abmahnung beschriebenen Vorwürfe ab.

Wurden Sie abgemahnt?

Wir stehen Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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