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Abmahnung Verband deutscher Lederindustrie: Wegen Bezeichnung „Textilleder“

Aktuell liegt uns eine Abmahnung des Verbandes deutscher Lederindustrie e. V. vor. Unserer Mandantschaft werden hierin etwaige Wettbewerbsverstöße vorgeworfen.

Wie lautet der Vorwurf?

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, innerhalb von diversen Angeboten, u.a. auf Amazon und Rakuten, Möbelstücke mit der Bezeichnung „Textilleder“ beworben zu haben, obwohl dies eine unzulässige Bezeichnung, und damit wettbewerbswidrig i. S. d. §§ 3, 5 UWG sei.

Was fordert die Gegenseite?

Die Gegenseite fordert unsere Mandantschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf und verlangt zugleich Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 250,00 €.

Wie sollte reagiert werden?

Nach einigen Gerichten kann in der besagten Handlung ein Verstoß gesehen werden. Jedoch muss grundsätzlich eine Abwägung vorgenommen werden, ob eine Unterlassungserklärung im Einzelfall abgegeben werden sollte. Es kann aus tatsächlichen Gründen durchaus ratsam sein, keine Unterlassungserklärung abzugeben. Dies gilt insbesondere bei fehleranfälligen Verpflichtungen und muss unter Berücksichtigung Ihres spezifischen Einzelfalls überprüft werden. Jedenfalls stehen mehrere Taktiken zur Verfügung, die wir Ihnen gerne erläutern. Sie sollten keinesfalls „auf eigene Faust“ handeln.

Wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben, unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Es ist daher ratsam, bei Erhalt einer Abmahnung anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen um weiteren Schaden abzuwenden und die Angelegenheit rechtssicher für Sie zu beenden.

Unser Rat an Sie:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Ferner kennen wir in vielen Fällen bereits Ihren Gegner, was Ihr Vorteil sein wird.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung

  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

  • Bundesweite Vertretung

  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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