Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Beiten Burkhardt: Abmahnung wegen Ticketverkauf zum DFB-Pokalendspiel

Eine aktuelle Abmahnung vom 26.04.2016 der Kanzlei Beiten Burkhardt im Auftrag des Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB) liegt uns zur Bearbeitung vor. Die Gegenseite wirft unserer Mandantschaft vor, innerhalb eines Angebots auf eBay gegen die Ticket-AGB des DFB verstoßen zu haben und fordert nun die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 €.

Wie lautet der Vorwurf der Abmahnung?

In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, durch das Anbieten von Tickets zum Pokalendspiel des DFB gegen die Ticket-AGB verstoßen zu haben. Hierin sei in Ziffer 7 festgelegt, dass es untersagt sei, Tickets bei „Auktionen (insbesondere im Internet) zum Kauf anzubieten“.

Was fordert die Gegenseite?

Unsere Mandantschaft wird neben der Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 € auch zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert.

Weiterhin heißt es, dass der DFB die betreffenden Fußballtickets vorübergehend gesperrt habe und unsere Mandantschaft von zukünftigen Ticketauswahlverfahren ausgeschlossen sei.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten?

Sie sollten sich in diesem Fall unverzüglich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir gegen zahlreiche Abmahnungen betreffend vermeintlicher Ticket-AGB-Verstöße durch Online-Auktionen verteidigt und sind in diesem Bereich hoch spezialisiert.

Sehen Sie auch unser Ratgebervideo zum Thema:

Wie lautet die Verteidigungsstrategie?

Diese muss mit Ihnen individuell besprochen werden. Ein Ziel sollte in jedem Fall sein, die Vertragsstrafenforderung zu reduzieren oder abzuwenden und weiteren Schaden abzuwenden.

Es ist wichtig, dass Sie eine Abmahnung keinesfalls ignorieren. Es könnten sodann gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Daher sollten Sie sich unverzüglich bei Erhalt einer Abmahnung an einen spezialisieren Rechtsanwalt wenden. Ihre Abmahnung können Sie uns gerne zunächst völlig unverbindlich via Email an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  1. Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

  2. Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

  3. Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

  4. Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

  5. Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

  6. Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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