Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Waldorf Frommer: Wegen Film „Point Break“

Der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, welche uns am 18.04.2016 zur rechtlichen Überprüfung übergeben wurde, liegt der Vorwurf einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung zugrunde.

Viele Adressaten von Abmahnungen machen den Fehler und ignorieren diese Art von Abmahnung. Gerade die Kanzlei Waldorf Frommer ist jedoch  bekannt dafür, dass die geltend gemachten Ansprüche konsequent, d.h. schlussendlich auf gerichtlich verfolgt werden.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Sie das Abmahnschreiben nicht einfach ignorieren, sondern sich anwaltlich beraten lassen.

ACHTUNG FOLGEABMAHNUNGEN!

Im Falle einer solchen Abmahnung sollte möglichst schnell überprüft werden, ob ggfs noch weitere Filmwerke genutzt wurden. Vielfach ist es nur eine Frage der Zeit bis weitere Abmahnungen erfolgen.

In einem solchen Fall könnte die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen sinnvoll sein.

Verteidigung gegen die Kosten:

Die nun vorliegende Abmahnung enthält eine Kostenforderung in Höhe von 915,00€.

In diesem Betrag enthalten ist ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 700,00€ und 215,00€ Rechtsverfolgungskosten.

Je nach Einzelfall besteht die Möglichkeit der vollständigen oder teilweisen Zurückweisung der Forderung.

Ratgebervideo:

waldorf

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung

  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

  • Bundesweite Vertretung

  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-heidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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