Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung LHR Rechtsanwälte: Wegen der Wortmarke “SAM“ der Time Gate GmbH

Unsere Kanzlei ist aktuell mit einer markenrechtlichen Abmahnung der Anwaltskanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum (LHR) Rechtsanwälte im Auftrag der Time Gate GmbH vom 8.4.2016 mandatiert. Die Time Gate GmbH ist als Rechtsnachfolger der Uncle Sam GmbH Inhaberin der Wortmarke „SAM“.

Im Abmahnschreiben wird gegen den Adressaten der Vorwurf erhoben, über die Internethandelsplattform eBay Bekleidungsstücke unter der Bezeichnung „SAM“ zum Verkauf angeboten zu haben, ohne zuvor eine Nutzungsberechtigung der Time Gate GmbH eingeholt zu haben. Die Marke „SAM“ wird als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 2004517 geführt.

Auskunftsanspruch! 

Zunächst wird Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung verlangt. Hier ist bereits Vorsicht geboten. Die Auskunft wird angefordert, um einen entsprechenden Schadensersatz vorzubereiten. Etwaige Kostenerstattungsansprüche und Schadenersatzansprüche werden daher zunächst dem Grunde nach gefordert.

Unterlassungserklärung

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte Sie keinesfalls abgegeben, da diese unserer Auffassung nachteilig vorformuliert ist.

Im Fall der Berechtigung der Ansprüche, sollte lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der festgelegten Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 €.

Vorsicht!

Sollten Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, ignorieren Sie diese nicht! Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Unterzeichnen Sie aber auch nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung. Diese ist unter Umständen so formuliert, dass sie als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt       beraten

  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

  • Bleiben Sie ruhig

Unser Rat an Sie:

In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit die Gefahr von möglichen Vertragsstrafen gebannt werden kann. Lassen Sie sich unbedingt bei Erhalt einer solchen Abmahnung von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.Wir stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

  • Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung

  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

  • Bundesweite Vertretung

  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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