Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Waldorf Frommer: „Die Simpsons- Staffel 25- Folge 2“

Am 5.11.2013 wurde uns eine neue Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen Urheberrechtsverletzung am Filmwerk „Die Simpsons- Staffel 25- Folge 2“ zur rechtlichen Überprüfung übergeben.

Achtung!

Die vorformulierte Unterlassungserklärung kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden! Hierdurch schneiden Sie sich bereits im Vorfeld sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf ab!

Gerade ein solches Serienfilmwerk bietet häufig die besondere Fallkonstellation, dass weitere Folgeabmahnungen bezüglich weiterer Serienfolgen drohen könnten. Aufgrund dessen sollte die Unterlassungserklärung unbedingt durch einen fachkundigen Rechtsanwalt formuliert werden, um evtl. drohenden weiteren Schaden abzumindern.

Wie wir bereits kürzlich berichtet haben, hat auch die Kanzlei Waldorf Frommer Ihre urheberrechtlichen Abmahnungen erwartungsgemäß an die neue Gesetzeslage nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken angepasst.

Die nun vorliegende Abmahnung enthält eine Kostenforderung in Höhe von 469,50€.

In diesem Betrag enthalten ist ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 300,00€.

Darüber hinaus enthält der Betrag von 169,50€ Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 1.300,00€, wobei entsprechend der neuen Gesetzlage für den Unterlassungsanspruch ein Gegenstandswert von 1.000,00€ angesetzt wird. Der darüber hinaus gehende Streitwert resultiert aus dem oben erwähnten Schadensersatz in Höhe von 300,00€.

Interessant sind in diesem Zusammenhang die Ausführungen zum Streitwert für den Unterlassungsanspruch. Wenngleich in der Abmahnung die Auffassung vertreten wird, dass die Ansetzung eines Streitwertes von 1.000,00€ im Hinblick auf den neuen § 97a Abs. 2 S.4 UrhG als unbillig anzusehen sei, wird die „Bereitschaft“ zur Ansetzung eines Streitwertes in Höhe von 1.000,00€ signalisiert. Grundsätzlich wird jedoch die Ansicht vertreten, dass die Rechtsverletzung an dem Filmwerk als überdurchschnittlicher Urheberrechtsverstoß gewertet werden müsse.

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt jedoch weiterhin von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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