Oops, wer hat das Formular gegessen?

Die Abmahnung aus dem Urheberrecht

Eine Vielzahl von Privatleuten und gewerblichen Händlern im Internet oder auch im „klassischen“ Handel sehen sich täglich mit urheberrechtlichen Abmahnungen konfrontiert. Besonders häufig betroffen sind hierbei Händler auf den bekannten Onlinemarktportalen eBay, Amazon oder auch Dawanda. Auch Fotografen oder andere Künstler sehen sich regelmäßig urheberrechtlichen Abmahnungen ausgesetzt. 

Als bekannte Abmahngründe im Urheberrecht werden hierbei immer wieder folgende Verstöße zum Gegenstand von Abmahnungen gemacht:

  • Übernahme von fremden Bildern bei Onlineauktionen
  • Übernahme von Werbetexten, Produkttexten etc.
  • Verwendung von fremden Logos
  • Ausstrahlung von Pay-TV Sendern in der Gastronomie ohne gewerblichen Vertrag
  • Filesharing/ Herunterladen von Musik, Filmen, Hörbüchern
  • Facebook – Öffentliche Zugänglichmachung von fremden Werken

Wir verteidigen Sie hierbei kompetent und zielgerichtet gegen urheberrechtliche Abmahnungen. Unsere Spezialisierung und Erfahrung ist Ihr entscheidender Vorteil. Die auf das Urheberrecht spezialisierte Kanzlei Heidicker betreut Private und Unternehmer aus dem ganzen Bundesgebiet sowie aus dem benachbarten Ausland. Herr Rechtsanwalt Heidicker ist Fachanwalt für den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, der auch die urheberrechtlichen Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes mit umfasst.

Auch der Kollege Herr Rechtsanwalt Dreger ist auf das Urheberrecht spezialisiert. Bedenken Sie, dass Urheberrecht eine Spezialmaterie ist.

Wie können Sie uns beauftragen?

Rufen Sie uns an, eine erste Einschätzung Ihres Falles ist kostenlos. Senden Sie uns IHR Abmahnschreiben unverbindlich per E-Mail, Fax, per Post oder über unser Kontaktformular zu, hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer und wir rufen Sie unverbindlich zwecks einer Ersteinschätzung zurück. Wir nennen Ihnen sodann auch unser Honorar für den Fall einer Beauftragung

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